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Nahaufnahme von Werkzeugen.

Dem Handwerk in Deutschland geht der Nachwuchs aus: Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sind aktuell tausende Lehrstellen (externer Link) – alleine im Handwerk – unbesetzt. Das Bundesland Niedersachsen möchte nun dagegen angehen und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Handwerk mit einer Gründungsprämie fördern.

Mit dieser können Existenzgründer im Handwerk einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes erhalten. Für diese Förderung stehen insgesamt zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Existenzgründer von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die innerhalb der letzten zwei Jahre eine Existenzgründung im Handwerk im Haupterwerb gestartet oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernommen haben.

Handwerksprämie in Niedersachsen: Was muss beachtet werden?

Wollen Existenzgründer in Niedersachsen die Gründungsprämie beantragen, so müssen diese einige Punkte beim Einreichen des Antrags beachten. Diese sind z. B.:

  • Einreichen der Anträge über die NBank
  • Nachweisen eines Eintrags in der Handwerksrolle
  • Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses

Eine Voraussetzung für die Beantragung dieser Prämie ist eine Betriebsstätte in Niedersachsen. Existenzgründer aus anderen Bundesländern müssen auf eine Unterstützung bei der Unternehmensgründung im Handwerk jedoch nicht verzichten und können über unseren kostenfreien Fördercheck erfahren, welche weiteren Förderungen beantragt werden können.

Weitere Informationen zur Gründungsprämie können auf der Website der NBank (externer Link) abgerufen werden.

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