Existenzgründer müssen am Anfang viel beachten: Businessplan erstellen, Fördermittel beantragen, Marketingmaßnahmen einleiten, Aufträge akquirieren – die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. Insbesondere für Inhaber von Einzelunternehmen aber auch für Freiberufler wird es bei steigender Auftragslage schwierig, diese Aufgaben allein zu meistern.
Zudem wachsen mit der Zeit die eigenen Ansprüche und die Bedürfnisse der Kunden. Hier stellen sich dann viele die Frage: Ist das Einstellen von Mitarbeitern sinnvoll? Die Verantwortung und der bürokratische Aufwand, um Angestellte zu beschäftigen, sind anfangs groß und zeitaufwändig. Als Freelancer, der vorwiegend im Homeoffice arbeitet, ist die Beschäftigung von Mitarbeitern meist gar nicht möglich. Dennoch wünschen sich viele als „Einzelkämpfer“ hin und wieder Partner, die die eigene Dienstleistung sinnvoll ergänzen. Trotzdem wollen Freiberufler autark bleiben.
Im Team kann das Arbeitsleben aber auch viele Vorteile mit sich bringen: Man kann z. B. größere Herausforderungen durch eine höhere Selbstdisziplin meistern, Ablenkungen verringern und insgesamt für ein ausgeglicheneres, zufriedeneres und weniger stressiges Arbeitsleben sorgen. Wie aber kann man eine Zusammenarbeit mit anderen Gründern, Freelancern oder Partnern eingehen, ohne sich dabei zu sehr von anderen abhängig zu machen? Wir haben drei Möglichkeiten recherchiert, wie man mit anderen Existenzgründern zusammenarbeiten und damit sein eigenes Business voranbringen kann.
Coworking-Spaces
Vielen Existenzgründern fällt beim Arbeiten allein zu Hause häufig die Decke auf den Kopf. Coworking Spaces (externer Link) können hier Abhilfe schaffen, diese bieten eine gute und trendige Alternative (externer Link) zum Arbeiten. Das Besondere an diesen Arbeitsplätzen: es wird anstelle eines kompletten Büros ein einzelner Schreibtisch gemietet – und zwar auf Zeit. Das heißt, man nutzt seinen Arbeitsplatz nur dann, wenn man ihn braucht, und nicht acht Stunden am Tag an fünf Tagen die Woche. So kann man den eigenen Arbeitsplatz auslagern, ohne tief in die Tasche greifen zu müssen.
Die gesamte Infrastruktur eines modernen Büros ist meist inklusive oder kann bedarfsweise zusätzlich gebucht werden. Darunter fallen z. B. Computer und Telefonanschluss. Moderne Coworking-Spaces bieten darüber hinaus ein arbeitsfreundliches Ambiente. Insbesondere für Kreative ist dies ein Plus und entscheidender Wohlfühlfaktor.
Vor allem fördert das Arbeiten im Coworking-Center den Austausch mit anderen Existenzgründern oder Freelancern. Zwar kann man sich seine „Kollegen“ nicht aussuchen, aber im Gespräch findet man häufig Gemeinsamkeiten, die durchaus zu einer Zusammenarbeit führen können. Wenn dort z. B. ein Webprogrammierer und ein Grafikdesigner zusammentreffen, ist dies eine ideale Gelegenheit, gemeinsame Projekte anzugehen. So muss man keinem Kunden mehr absagen, der neben der Programmierung einer Webseite auch noch das passende Design benötigt.
Aber auch ein Austausch von Ideen oder spontanes Brainstorming sind möglich. Wer weiß, vielleicht findet man hier beim Gespräch in der Cafeteria passende Partner für eine dauerhafte Zusammenarbeit. Coworking-Spaces sind kommunikativ, der Arbeitsplatz ist preisgünstig und kann flexibel genutzt werden.
Bürogemeinschaft
Eine weitere Möglichkeit, mit anderen Gründern zusammenzuarbeiten, ist das gemeinsame Anmieten von Büroflächen. Diese Möglichkeit ist ideal für diejenigen, die einen festen Standort für ihr Unternehmen benötigen, um z. B. regelmäßig Kunden empfangen zu können. Häufig schließen sich Ärzte oder Rechtsanwälte zu einer Bürogemeinschaft zusammen und nutzen eine gemeinsame Infrastruktur wie z. B. Telefonanlage, Drucker, Fax oder Kopierer. Auch für Kunden hat die Bürogemeinschaft Vorteile: Beispielsweise können Kunden das gesamte Leistungsportfolio der Bürogemeinschaft durch kurze Weg nutzen.
Tipp: Um eine Bürogemeinschaft von einer „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) zu trennen, sollte jeder unter eigenem Namen, eigener Steuernummer und auf eigene Rechnung arbeiten. Dennoch können gemeinsame Projekte auch als GbR abgewickelt werden. Trotz Eigenständigkeit jedes Gründers kann die Bürogemeinschaft an sich schon eine GbR darstellen, nämlich dann, wenn der Mietvertrag von allen, die die Bürogemeinschaft bilden, unterschrieben wird. Diese Form der GbR tritt aber nach außen nicht auf, sondern besteht nur zum Zweck der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten. Problematisch wird es jedoch, wenn einer der Gründer irgendwann die Bürogemeinschaft und somit die GbR im Innenverhältnis verlassen möchte. Daher sollte man entsprechend vorsorgen und einen möglichen Ausstieg eines Büromitglieds vorher regeln, da sich die Kosten dann für alle anderen erhöhen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft
Unter einer GbR schließen sich mehrere Personen zusammen, die ein gemeinsames unternehmerisches Ziel verfolgen. Die GbR ist somit eine eigenständige Gesellschaft mit eigener Steuernummer und gemeinsamer Rechnung. Die Einnahmen gehen zunächst auch auf ein gemeinsames Konto. Die jeweiligen Anteile werden über einen Gesellschaftervertrag geregelt.
Jedoch haften alle Gesellschafter mit ihrem jeweiligen Privatvermögen und nicht mit dem Vermögen der Gesellschaft. Die GbR bietet sich an, wenn sich mehrere Personen zu einer gemeinsamen Unternehmung entschlossen haben, die unter einem gemeinsamen Namen auftritt. Dieser besteht normalerweise aus den Vor- und Nachnamen der Gesellschafter plus der Bezeichnung „GbR“, wobei auch zusätzlich ein Fantasiename verwendet werden darf.
Da für die GbR eine gemeinsame Buchhaltung erstellt wird, gibt es auch einen gemeinsamen Jahresabschluss. Wobei jedoch die jeweiligen Gewinnanteile jedes Gesellschafters vorher vertraglich geregelt werden. So kann dieser entweder durch die Anzahl der Gesellschafter zu gleichen Teilen aufgeteilt werden oder es werden die jeweiligen Tätigkeiten jedes Einzelnen für die Aufteilung zugrunde gelegt. Dies ist jedoch eine kompliziertere Variante. Wenn die Gesellschafter aber jeweils sehr unterschiedliche Anteile an den gemeinsamen Aufträgen haben, ist letztere Aufteilung sinnvoll. Allerdings kann dies zu steuerlichen Problemen führen, da die Versteuerung erst bei jedem einzelnen Gesellschafter in dessen Einkommensteuer vorgenommen wird. Für die GbR werden Gewinne und Verluste in der sogenannten Feststellungserklärung an das Finanzamt übermittelt. Die steuerlichen Aspekte einer GbR und die Aufteilung der Gewinnanteile sollten mit einem Steuerberater besprochen werden.
Auch die Haftungsfrage ist ein wichtiger Punkt. Demnach haften alle gemeinschaftlich, auch wenn einer der Gesellschafter allein z. B. für eine fehlerhafte Arbeit verantwortlich ist. Um die Haftung auf einzelne Gesellschafter zu beschränken, empfiehlt sich anstelle einer GbR die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG), was jedoch nur unter Freiberuflern möglich ist. Ein Handelsgewerbe kann als PartG nicht gegründet werden. Während für die GbR keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist, muss die PartG beim elektronischen Partnerschaftsregister angemeldet und eingetragen werden.
Wie erwähnt, kann die Haftung bei letzterer auf diejenigen Gesellschafter beschränkt werden, die für eine bestimmte Dienstleistung verantwortlich sind. Hierfür gelten Darlegungs- und Beweispflichten. Häufig wird diese Rechtsform von Rechtsanwälten oder Steuerberatern gewählt. Hier kann die Haftung für bestimmte Fälle auch klar zugeordnet werden, da jeder einzelne Gesellschafter in der Regel mit eigenen Mandanten betraut ist. Jedoch ist eine Zusammenarbeit an gemeinsamen Projekten durchaus Sinn und Zweck der PartG, wobei dann alle gemeinsam haften, die an dem jeweiligen Projekt beteiligt waren.
Fazit
Wer sich selbstständig machen möchte und sich im Anschluss mit anderen zusammenschließen will, um sein Portfolio zu erweitern, ist mit einer GbR gut aufgestellt. Jedoch sollte man im Fall großer Wachstumspotentiale der eigenen Geschäftsidee darüber nachdenken, wegen der Haftungsbeschränkung eher eine GmbH oder UG zu gründen.
Freiberufler, die Kosten sparen wollen und mit Gleichgesinnten eine solide Adresse für ihre Tätigkeit nutzen wollen, sind mit einer Bürogemeinschaft gut beraten, aus der durchaus auch eine GbR entstehen kann. Wer die gemeinsamen Potentiale bündeln und unter einheitlichem Namen auftreten möchte, findet mit der GbR oder der PartG die richtige Gesellschaftsform.
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Einer der Vorteile von Coworking ist die Schaffung eines Kontaktnetzwerks. Viele Startups finden dort ihre Partner.