Wer sich selbstständig machen möchte, muss je nachdem eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Die Zahlen hierfür werden regelmäßig vom Statistischen Bundesamt (Destatis) ausgewertet. Ein Ergebnis: Für den Zeitraum von Januar bis März 2019 wurden rund 34.800 Unternehmen, deren Größe und Rechtsform von wirtschaftlicher Bedeutung waren, gegründet. Dies waren 2,8 % mehr als noch im Vorjahreszeitraum.
Mehr Existenzgründungen und weniger Abmeldungen von Unternehmen
Allgemein erfolgt eine Gewerbeanmeldung nicht nur bei einer Unternehmensgründung, sondern auch z. B. bei einer Unternehmensnachfolge, Geschäftsübernahme oder -Umwandlung. Insgesamt wurde im untersuchten Zeitraum eine Gewerbeanmeldung rund 192.000 Mal getätigt, dies waren 2,8 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Eine Zunahme konnte auch bei der Zahl der neu gegründeten Kleinunternehmen vermerkt werden. Deren Anzahl stieg um 0,2 % auf 47.000. Weitaus stärker stieg die Zahl der Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben, und zwar um 6,3 % auf rund 74.600.
Neben den Gewerbeanmeldungen wurden auch die Abmeldungen von Unternehmen ausgewertet. Hier meldeten rund 29.000 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung ihr Gewerbe ab. Dies waren 3,3 % weniger als im Vorjahresvergleich. Daneben sank auch die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen (4,2 %) auf rund 56.900. Gestiegen ist dagegen die Zahl der Aufgaben von Nebenerwerbsbetrieben um 4,1 % auf fast 53.200.
Insgesamt lag die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern mit knapp 174.200 um 0,7 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben, Umwandlungen oder Fortzüge in einen anderen Meldebezirk.
Tipp: Fördermittel können auch nach der Gewerbeanmeldung beantragt werden
Wer sich dazu entschließt, eine Existenzgründung zu starten, sollte sich vor der Gewerbeanmeldung auch über die Finanzierung seiner Geschäftsidee Gedanken machen. Fehler in der Vorgründungsphase sind nicht nur ärgerlich, diese können auch schwerwiegende Folgen haben und im schlimmsten Falle das Aus für die Unternehmensgründung bedeuten. Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, sollte zusammen mit einem Existenzgründungsberater ein professioneller Businessplan angefertigt werden. Die Kosten für eine solche Beratung müssen Gründer nicht alleine tragen: Je nach Bundesland werden diese bis zu 80 % übernommen. Neben Förderungen vor der Gewerbeanmeldung können Gründer auch nach der Gewerbeanmeldung auf Fördermöglichkeiten wie z. B. das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA zurückgreifen.
Weitere Informationen zur Studie können auf der Webseite von Destatis (externer Link) abgerufen werden.
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)