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Wider Erwarten liegt ein Ablehnungsbescheid zum Antrag auf Gründungszuschuss im Briefkasten? Existenzgründer müssen hier nicht in Panik verfallen und ihre Geschäftsidee sofort wieder über Bord werfen. Denn obwohl die Förderung von der Agentur für Arbeit abgelehnt wurde, können folgende Schritte Gründern doch noch zur Finanzspritze mit dem Gründungszuschuss verhelfen.

Bei Ablehnung des Antrags auf Gründungszuschuss zunächst Widerspruch einlegen

Bei der Förderung mit dem Gründungszuschuss erhalten ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, einen Zuschuss, der sich in zwei Phasen gliedert. In ersterer erhalten Existenzgründer in den sechs Monaten nach der Unternehmensgründung einen Zuschuss in Höhe des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale in Höhe von 300 Euro für die soziale Absicherung. Im Anschluss (zweite Phase) kann letzterer Betrag bei erfolgreicher Verlängerung für weitere neun Monate ausgezahlt werden.

Ob der Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt wird, liegt seit 2012 im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit. Dieser fällt seine Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung nicht willkürlich, sondern prüft das Geschäftsvorhaben genau – insbesondere den Businessplan. Denn obwohl 2017 über 23.000 Existenzgründer die Förderung mit dem Gründungszuschuss erhielten, gab es auch Fälle, die zur Ablehnung geführt haben.

Tritt Letzteres ein, ist es sinnvoll, zunächst Ruhe zu bewahren und schnellstmöglich Widerspruch einzulegen. Um diesen einzureichen, haben Existenzgründer vier Wochen Zeit.

Businessplan korrigieren erhöht Chancen auf Erhalt von Gründungszuschuss

Dieser Zeitraum sollte genutzt werden, indem die beiliegende Begründung des Antrags genauer unter die Lupe genommen wird. Dies ist die einzige Möglichkeit zu erfahren, warum sich die Agentur für Arbeit gegen eine Förderung mit dem Gründungszuschuss entschieden hat. Häufig ist ein fehlerhafter Businessplan schuld an der Antragsablehnung. Ist dies der Fall, sind die beanstandeten Stellen im Geschäftsplan nachzubessern.

Jedoch kann es auch sein, dass aus dem Ablehnungsschreiben keine detaillierten Informationen hervorgehen. Hier ist es ratsam, die Gründe der Ablehnung persönlich beim Sachbearbeiter zu erfragen. Die genaue Klärung hilft Existenzgründern beim Erstellen des Widerspruchs und ist zudem Grundlage für zukünftige Änderungen und Nachbesserungen am Geschäftsmodell.

Wurden die Korrekturen vorgenommen, geht es an das Widerspruchsschreiben. Hierbei sollten Existenzgründer insbesondere auf die Gründe für die Ablehnung eingehen und präzise erläutern, weshalb die Geschäftsidee doch noch mit dem Gründungszuschuss unterstützt werden sollte. Wenn Existenzgründer mit guten Argumenten die Antragsablehnung widerlegen können und ihre Kompetenzen aufzeigen, besteht bei einer erneuten Prüfung die Chance, eine Bewilligung für den Erhalt von Gründungszuschuss zu erhalten.

Chancen auf Gründungszuschuss mit Gründungsberater erhöhen

Um auf Nummer sicher zu gehen und von Beginn an die Chancen an auf Erhalt von Gründungszuschuss zu erhöhen, sollte zur Vorbereitung auf die Unternehmensgründung ein Existenzgründungsberater zu Rate gezogen werden. Dieser kann z. B. bei der Businessplan-Erstellung helfen und den Existenzgründer auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vorbereiten. Je nachdem kann hierfür eine Förderung genutzt werden.

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One thought on “Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt? Mit diesen Tipps erhalten Existenzgründer eine weitere Chance auf die Förderung

  1. Hallo, ich wurde kürzlich für den Gründungszuschuss abgelehnt. Mir wurde von der Agentur für Arbeit und einem Gründungscoach geraten, mich 150 Tage vor Ablauf meines Arbeitslosengeldes zu bewerben. Als ich dies tat, rief ich 4 Wochen später an und mir wurde gesagt: „Ihre 150 Tage sind nicht unsere Kalendertage. Das heißt, 360/365*150 sind knapp 148 Tage, Sie sind zu spät dran“.

    Ich tat dies auf Anraten von zwei Mitarbeitern des Arbeitsamtes. Gegen meinen Geschäfts- und Finanzplan wurde nichts unternommen. Ist das schon einmal jemandem passiert? War der Einspruch erfolgreich? LG John

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