Während bei großen Unternehmen der Betriebsprüfer in bestimmten Abständen vor der Tür steht, findet eine solche regelmäßige Überprüfung bei kleinen Unternehmen und Freiberuflern nicht statt. Trotzdem sind diese nicht vor einer solchen Prüfung gefeit und können in das Visier des Finanzamtes geraten. Wichtig bei einer bevorstehenden Betriebsprüfung ist es dann, Ruhe zu bewahren und sich langfristig auf diese vorzubereiten. Entsprechende Tipps können dabei helfen.
Betriebsprüfung für Freiberufler kann zufällig erfolgen
Der Auslöser einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist vielfältig. Zum einen kann der Freiberufler zufällig ausgewählt werden, zum anderen können bestimmte Faktoren wie stark schwankende Gewinne, Auslandsgeschäfte oder Klärung der bis dahin vorliegenden Freiberuflichkeit mögliche Gründe für eine Prüfung sein. Diese muss mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich angekündigt werden. Dieser formalen Ankündigung geht meist der Anruf des zuständigen Prüfers voraus, in welchem Ort und Termin der Prüfung mit dem Freiberufler abgesprochen werden. Eine unangekündigte Prüfung erfolgt lediglich bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Aufbereitung der Unterlagen vor der Betriebsprüfung wichtig
Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, sollten Freiberufler zunächst ihre Unterlagen zusammen suchen und diese auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit prüfen. Folgende Punkte werden im Rahmen der Betriebsprüfung genau kontrolliert:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
Um diese zu prüfen, sollten Freiberufler buchhalterischen Belege wie Ausgangsrechnungen, Betriebsausgaben, Kontoauszüge des Geschäftskontos, Gewinnermittlung und Fahrtenbuch ordnen und zusammen stellen.
Zudem ist es für Freiberufler sinnvoll, in der Zeit vor der Prüfung wichtige Belege einzuscannen und z. B. auf einer externen Festplatte abzuspeichern. Diese erhält der Prüfer im Anschluss gemeinsam mit den wichtigsten Unterlagen auf CD und in ausgedruckter Form.
Zum weiteren Vorbereitung der Betriebsprüfung gehört es auch, den eigenen Steuerberater zu kontaktieren. Dieser steht dem Prüfer zur Beantwortung offener Fragen zur Verfügung.
Verhalten während der Betriebsprüfung
Während der Prüfung besteht abgesehen vom Steuerberater absolutes Redeverbot für alle Mitarbeiter gegenüber dem Prüfer des Finanzamtes. Da dieser auch unbedachte Äußerungen des Unternehmers während der Betriebsprüfung verwerten darf, können im Anschluss auch unwichtige Aussagen steuerrechtliche Konsequenzen haben. Daher ist es sinnvoll, dem Steuerberater das Wort während der Prüfung zu überlassen.
Die Betriebsprüfung kann entweder beim Freiberufler, bei dessen Steuerberater oder beim Finanzamt durchgeführt werden. In ersterem Fall ist es wichtig, dass die Prüfung in einem Raum stattfindet, in dem sich keine weiteren Dokumente, Notizen oder Aufzeichnungen befinden.
Freiberufler können Stellungnahme nach der Betriebsprüfung einreichen
Der Unternehmer sollte bereits im Vorhinein beantragen, dass die Ergebnisse der Betriebsprüfung schriftlich mit den Angaben der Fundstelle festgehalten werden und ihm vorab ein entsprechender Prüfungsbericht vorgelegt wird. Sollte eine höhere Nachzahlung anstehen, kann eine Einwendungsfrist in Anspruch genommen werden, innerhalb derer Freiberufler eine Stellungnahme an das Finanzamt verfassen können.
Damit die Betriebsprüfung für Freiberufler und Selbstständige erfolgreich abgeschlossen wird, ist eine optimale Vorbereitung notwendig. Zudem ist eine aktive Begleitung der Prüfung durch einen erfahrenen Steuerberater hilfreich.
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Interessant, dass bei einer Betriebsprüfung Redeverbot herrscht. Ich denke, das ist aber eine intelligente Regelung. Gerade, wenn alles was gesagt wird Konsequenzen nach sich ziehen kann, dann wäre es gut, wenn nur der Steuerberater redet.