Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Aufnahme eines Kalenders auf einem Schreibtisch mit zwei sitzenden Menschen.

Mit Weihnachten und dem Jahresende stehen auch die Urlaubstage vor der Tür. Hier stellt sich für viele Arbeitnehmer jährlich die Frage, ob Heiligabend und Silvester als „normale“ Arbeitstage gelten. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Urlaubsplanung beachten sollten, weiß unser Rechtsexperte Dr. Uwe Schlegel.

Der 24. und der 31. Dezember sind normale Arbeitstage. Wer hier freimachen möchte, muss grundsätzlich einen ganzen Tag und nicht lediglich einen halben Tag Urlaub nehmen. Wenn der Arbeitgeber bereit ist, lediglich jeweils einen halben Urlaubstag anzurechnen, so stellt das prinzipiell eine freiwillige und den Arbeitnehmer begünstigende Regelung dar.

Sollte der Arbeitgeber allerdings in den vergangenen Jahren regelmäßig bezahlte Freizeit ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub gewährt haben, so kann sich zu Gunsten der betroffenen Arbeitnehmer eine so genannte betriebliche Übung ergeben haben, welche darauf hinausläuft, dass der Arbeitgeber auch zukünftig verpflichtet ist, entgeltlich freizustellen.

Im Übrigen gilt. Ein Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Urlaub aufzwingen. Möglicherweise kann aber ein sog. Betriebsurlaub dazu führen, dass alle hiervon betroffenen Arbeitnehmer Urlaub nehmen müssen.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel und Rechtsanwältin Gabriele Wahnschapp

Bei Fragen zu rechtlichen Themen im Rahmen der Existenzgründung, können Sie unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hierbei erhalten Sie eine rechtliche kostenlose Einschätzung eines erfahrenen Anwalts.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert