Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, muss viele Formalitäten erledigen: Nach der Eintragung in die Handwerksrolle folgt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und der Kontakt mit weiteren Behörden. Was Existenzgründer dabei beachten müssen, haben wir zusammengetragen.
Existenzgründung im Handwerk mit oder ohne Meisterbrief möglich
Im Handwerk bestimmt die Art der Tätigkeit, ob man für eine Existenzgründung einen Meisterbrief benötigt. Dieser ist Pflicht für alle Berufe, in denen durch Fehler bei der Ausübung Gefahren für Kunden und weitere Personen bestehen können. Diese zulassungspflichtigen Tätigkeiten sind in der Anlage A der Handwerksordnung geregelt. Wer sich in einem dieser Berufe selbstständig machen möchte, benötigt den Meistertitel oder muss einen angestellten Meister als Betriebsleiter eintragen.
Zulassungsfreie Handwerksberufe wie Korbmacher, Weber oder Parkettleger sind in der Anlage B der Handwerksordnung eingetragen. Diese Tätigkeiten setzen im Gegensatz zu den oben genannten keinen Meistertitel voraus.
Der erste Schritt bei einer Existenzgründung im Handwerk ist neben der Fördermittel-Suche für die Finanzierung die Eintragung in die Handwerksrolle (für zulassungspflichtige Berufe). Diese ist ein Verzeichnis, das von den Handwerkskammern geführt wird und in welches alle zulassungspflichtigen Gewerbe eingetragen werden.
Welche Stellen von der Gewerbeanmeldung erfahren
Im Anschluss an den Eintrag in die Handwerksrolle erfolgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Haben Existenzgründer im Handwerk das Formular zur Gewerbeanmeldung eingereicht, erhalten diese innerhalb kurzer Zeit den Gewerbeschein. Nach dessen Ausstellung informiert das Gewerbeamt weitere Stellen über die Unternehmensgründung, dazu gehören z. B. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) und das Statistische Landesamt.
Nach der Gewerbeanmeldung werden Existenzgründer im Handwerk von der Berufsgenossenschaft kontaktiert, da diese sich dort versichern müssen. Je nach Branche ist eine andere Genossenschaft zuständig. Die Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es, für die Gesundheitsfürsorge des Unternehmens und seiner Beschäftigten zu sorgen.
Bei der Existenzgründung im Handwerk an Renten- und Krankenversicherung denken
Grundsätzlich ist die Altersabsicherung für Existenzgründer freigestellt. Diese können sich jedoch freiwillig gesetzlich versichern oder privat vorsorgen. Bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker müssen sich jedoch bei der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden. Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung einzureichen:
- Gewerbeanmeldung
- optional Bestätigung der Steuernummer durch das Finanzamt
- Dokument über das voraussichtlich erzielte Jahreseinkommen
Fördermittel für die Existenzgründung im Handwerk
Wer sich mit seiner Geschäftsidee im Handwerk oder in einer anderen Branche selbstständig machen möchte, sollte dies gründlich planen. Hierbei ist auch an die Businessplan-Erstellung zu denken. Ein Geschäftsplan ist ein wichtiges Dokument bei der Beantragung von Krediten bei Banken und anderen Institutionen. Wichtige Aspekte, die in einem Businessplan nicht fehlen dürfen sind z. B. eine Markt- und Standortanalyse oder die Finanzplanung. Ein Existenzgründungsberater kann dem Gründer bei der Erstellung des Businessplans behilflich sein.
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