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Ein Schmied bearbeitet ein Eisenstück.

Existenzgründer, die sich im Handwerk selbstständig machen wollen, haben hierfür je nach Qualifikation verschiedene Möglichkeiten. Das aktualisierte Infoblatt „GründerZeiten“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) gibt Aufschluss über die Zulassungsregelungen für die Existenzgründung im Handwerk mit und ohne Meisterbrief.

Selbstständig machen im Handwerk mit dem Meisterbrief

Zunächst gibt der Ratgeber einen Überblick über das Thema Existenzgründung in zulassungspflichtigen Handwerksberufen. Diese beinhalten Tätigkeiten, die nur von Personen ausgeübt werden dürfen, die sprichwörtlich ihr „Handwerk verstehen“ und dies durch den Meisterbrief nachweisen können. Dieser ist Pflicht für alle Berufe, in denen durch Fehler bei der Ausübung Gefahren für Kunden und weitere Personen bestehen können. Zudem betonen die Experten, dass der Meisterbrief nicht dazu berechtigt, Tätigkeiten in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerksberuf auszuüben, für den keine Prüfung abgelegt wurde.

Wann eine Unternehmensgründung im Handwerk ohne Meisterbrief möglich ist

Im zweiten Teil des Ratgebers werden die Leser darüber informiert, welche Bedingungen für die Existenzgründung im Handwerk ohne Meisterbrief gelten. Liegt dieser nicht vor, ist eine Gründung z. B. in zulassungsfreien Handwerksberufen wie Korbmacher, Weber oder Parkettleger möglich. Eine Unternehmensgründung in diesen Berufen können neben ausgelernten Handwerkern auch Gesellen angehen, wenn diese vier Jahre in einer leitenden Position gearbeitet haben.

Interessant ist zudem, dass sich ein Handwerker ohne Meisterbrief auch in zulassungspflichtigen Berufen selbstständig machen kann. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung eines angestellten Meisters als Betriebsleiter.

Qualifikationen im Businessplan angeben ist sinnvoll

Zum Schluss gibt das Infoblatt Tipps zur Businessplan-Erstellung im Rahmen der Existenzgründung im Handwerk. Beispielsweise sollten Gründer bei der Berechnung des Kapitalbedarfs bedenken, wie sie die Zeit zwischen Leistungserbringung und Rechnungsstellung finanziell überbrücken. Auch raten die Experten Existenzgründern ohne Meisterbrief, besondere Leistungen wie z. B. einen speziellen Service im Geschäftsplan anzugeben.

Bei der Businessplan-Erstellung kann das Infoblatt des BMWi Existenzgründern im Handwerk theoretisches Wissen vermitteln. Bei der praktischen Umsetzung – z. B. bei der Anfertigung des Finanzplans – ist es sinnvoll, einen Gründungsberater zu Rate zu ziehen. Die Existenzgründungsberatung selbst wird übrigens staatlich gefördert.

Die vollständige Studie kann auf der Webseite des BMWi (externer Link) als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

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