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Eine Gruppe von Studenten sitzt an einem Tisch und berät sich

Wer sich in NRW selbstständig machen möchte, kann das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) nutzen. Mit diesem wird die Vorgründungsberatung zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung einer Geschäftsidee durch Zuschüsse gefördert. Auch Empfänger von ALG 1 und ALG 2 können diese erhalten.

Innovative Existenzgründungen im Fokus

Ziel ist es, Existenzgründungen speziell auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten. Auch sollen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und bestehende gesichert werden. Gefördert wird das BPW durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes sowie der Europäische Union.

Wichtig: Gewerbeanmeldung erst nach der Antragsstellung

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Freien Berufe (gemäß KMU-Definition der EU), die eine Existenzgründung oder eine Geschäftsübernahme bzw. Unternehmensnachfolge in NRW planen. Die Anmeldung zum Vorgründungsprogramm ist zwingend vor der Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Danach übernimmt das BPW keine Beratungskosten mehr. Ein weiteres Muss vor der Beantragung ist ein Vorabgespräch, in dem der Beratungsinhalt, die Notwendigkeit der Förderung und der Beratungsumfang erörtert werden. Geführt wird das Gespräch von einem Vertreter der Anlaufstelle des Programms und dem Berater des Projektes.

Förderung auch für Empfänger von ALG 1/2 möglich

Die Höhe der Förderung für eine Vorgründungsberatung beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal werden jedoch 400 Euro je Tagewerk übernommen.

Bei Personen, die ALG 2 beziehen, sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrern (mit ähnlichem Einkommen wie Empfänger von ALG 2) kann der Zuschuss auf 80 % des Tagewerksatzes mit maximal 400 Euro erhöht werden. Bei Zirkelberatungen (kombinierte Gruppen- und Einzelberatung) sind dies 90 %, maximal 720 Euro. Diese Art der Beratung kann auch für ALG-1-Empfänger gefördert werden.

Förderungen gibt es nicht nur für Existenzgründer in der Vorgründungsphase. Auch in der Zeit der Nachgründung können Gründer unterstützt werden. Die BAFA-Förderung zum Beispiel richtet sich an bereits gegründete Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

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