Das Land Brandenburg unterstützt weiterhin Existenzgründer bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee durch eine Neuauflage der Existenzgründerrichtlinie.
Mehr Kapital zur Förderung der Selbstständigkeit
Die neue Bestimmung der Richtlinie „Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen“ trat Dezember letzten Jahres in Kraft. Durch das Programm stehen bis Ende 2020 insgesamt 20,5 Millionen Euro zur Förderung der Selbstständigkeit zur Verfügung. Dieser Betrag stellt der Europäische Sozialfonds (ESF) und das Land bereit.
Ziele der neuen Richtlinie für Existenzgründer
Mit der neuen Richtlinie werden Förderungen im Bereich Selbstständigkeit im Land fortgesetzt. Zu diesen zählen:
- Lotsendienste
- Gründungswerkstätten
- Gründungsservices
- Förderprogramm „Innovationen brauchen Mut“
Die Projekte zur Förderung der Selbstständigkeit im Einzelnen
Durch die bisherige Förderung der Selbstständigkeit in Brandenburg wurde seit 2001 ein umfassendes Beratungsnetzwerk aufgebaut. Dieses besteht sowohl aus regionalen Lotsendiensten für Arbeitslose als auch aus speziellen Lotsendiensten für Migranten. Zudem gibt es an allen staatlichen Hochschulen einen Gründungsservice sowie drei Gründungswerkstätten. Bei Letzteren werden Arbeitslose im Alter bis 30 Jahre auf dem Weg zur Existenzgründung unterstützt.
Weitere Möglichkeiten der Förderung in Brandenburg
Neben der erläuterten Förderung gibt es verschiedene Förderprogramme für Brandenburg. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte, kann zudem Zuschüsse vom Arbeitsamt bzw. Jobcenter beantragen.
Weitere Informationen zur neuen Richtlinie erhalten Interessierte auf der Website der ILB (externer Link).
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