Wer in Deutschland eine Existenzgründung angehen oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben will, muss dies unter Umständen bei Behörden anmelden. Für die Gewerbeanmeldung werden demnach bestimmte Unterlagen benötigt.
Allgemeines über die Gewerbeanmeldung
Als Gewerbe wird eine wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Verantwortung und auf Dauer (Tätigkeiten, die regelmäßig durchgeführt werden) mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Diese muss nach Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) beim zuständigen Gewerbeamt vor Ort angemeldet werden. Hiervon ausgenommen sind Wissenschaftler, Freiberufler sowie Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft.
Unterlagen für Gewerbeanmeldung abhängig von Tätigkeit und Rechtsform
Existenzgründer, die eine Gewerbeanmeldung vornehmen, benötigen hierfür spezielle Unterlagen, die sie beim Gewerbeamt vorlegen müssen. Welche Dokumente das sind, richtet sich zum einen nach der Tätigkeit, zum anderen nach der Form des Gewerbes.
Grundsätzlich muss jedoch von allen Gewerbetreibenden immer der Antrag zur Gewerbeanmeldung und ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Bei ausländischen Existenzgründern sind zudem ein gültiger Reisepass, eine Meldebescheinigung sowie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung nötig.
Gewerbeanmeldung bei erlaubnispflichtigen Existenzgründungen
Neben dem Personalausweis und dem Antrag auf Gewerbeanmeldung müssen für erlaubnispflichtige Gewerbe weitere Nachweise und Unterlagen eingereicht werden. Diese müssen belegen, dass der Antragssteller den Beruf ausüben darf. Je nach Branche kann der Beweis darüber durch folgende Unterlagen erbracht werden:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Handelsregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Amtsärztliche Bescheinigungen
- Gaststättenerlaubnis
An Fördermittel bereits vor der Gewerbeanmeldung denken
Neben der Beschaffung der benötigten Unterlagen für das Gewerbeamt sollten sich Existenzgründer zusätzlich – möglichst vor der Gründung – über Fördermittel informieren und einen Gründungsberater kontaktieren. Bei der Existenzgründungsberatung vor der Gewerbeanmeldung werden je nach Bundesland bis zu 80 % der Beratungskosten übernommen. Nach der Gewerbeanmeldung kann das BAFA-Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ beansprucht werden. Hierbei werden in den ersten zwei Betriebsjahren 50 % (alte Bundesländer), 60 % (Region Lüneburg) oder 80 % (neue Bundesländer ausgenommen Berlin und die Region Leipzig) der Beratungsleistung gefördert.
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Hallo
Ich möchte mich im Nebenerwerb selbständig machen. Wo bekomme ich die nötigen Informationen und unterlagen dafür. ?
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Wer ein eigenes Unternehmen im Nebenerwerb gründen will, muss prüfen, ob es als Gewerbe angemeldet werden muss, eine Erlaubnis durch die Gewerbeaufsicht benötigt und einen Meister nach der Handwerksordnung braucht- Fast alle privaten Unternehmen in der BRD sind vom Gesetz her zwangsmitgliedspflichtig mit einer Sondersteuer bei der „Industrie- und Handelskammer“ in dem Bezirk, wo es seine Niederlassung hat bzw. haben soll. Ferner müssen Selbstständige im Nebenberuf darauf achten, dass sie ihr Gewerbe auch mit ihrem Hauptberuf vereinbaren können. Dazu müssen sie ihre Arbeits- oder Dienstverträge beachten, weil es andernfalls besondere bei Konkurrenzverboten rechtlichen Ärger geben kann. – Alle Industrie- und Handelskammern geben kostenlos Auskünfte zu Fragen über die gesetzlichen Hürden für Unternehmen.
Als ich meine eigene Firma gründete, war die Unternehmensgründung eine Herausforderung, aber auch eine aufregende Reise. Ich nutzte die Existenzgründungsberatung, die mir half, die notwendigen Unterlagen für das Gewerbeamt zu beschaffen und mich über Fördermittel zu informieren. Dank der Unterstützung durch das BAFA-Förderprogramm konnte ich in den ersten zwei Betriebsjahren erhebliche Kosten einsparen, was meiner jungen Firma einen guten Start ermöglichte.