Gute Nachrichten für Existenzgründer aus Berlin. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unterstützt Existenzgründungen in der Vorgründungsphase durch Coachingleistungen.
Ziel und Art des Förderprogramms
Mit dem Förderprogramm soll eine nachhaltige Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt im Rahmen einer Selbständigkeit erfolgen. Dabei sollen die Risiken der Existenzgründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie reduziert werden. Existenzgründer aus Berlin können im Rahmen des Programms bis zu 30 Stunden Förderung beantragen. Das Coaching enthält drei aufeinander aufbauende Schritte:
- Orientierungsgespräch
- Assessment
- Coaching
Existenzgründung in Berlin: Wer kann das Förderprogramm beantragen?
Gefördert werden zum einen Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine Existenzgründung anzugehen. Zum anderen werden selbstständige Tätigkeiten neben einer abhängigen Beschäftigung unterstützt. Für die beabsichtigte Existenzgründung darf noch keine Anmeldung desselben Gewerbes bei der zuständigen Behörde erfolgt sein.
Wie kann man das Förderprogramm beantragen?
Um das Förderprogramm zu beantragen, vereinbaren Gründungsinteressierte zunächst einen Termin für ein Orientierungsgespräch bei der zgs consult GmbH. In diesem müssen Existenzgründer Punkte wie: Gründungsvorhaben, Geschäftszweck, Kundenzielgruppe sowie Finanzierung darlegen. Anschließend durchlaufen sie ein viertägiges Assessment, in dem Kenntnisse und Fähigkeiten bewertet werden. Im Anschluss daran erhalten sie eine Coachingempfehlung.
Unterstützung gibt es nicht nur für Gründer in der Vorgründungsphase. Auch in der Zeit der Nachgründung können Existenzgründer gefördert werden. Die BAFA-Förderung wird bundesweit angeboten und richtet sich an bereits gegründete Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
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