Wenn ein junges Unternehmen expandiert, stellt sich früher oder später die Frage der Anmietung von Geschäftsräumen.
Ich habe im Rahmen meiner mehr als 28-jährigen Berufslaufbahn zahlreiche Jungunternehmer betreut, von denen sich einige leider erst an mich wandten, als der Mietvertrag/Pachtvertrag schon unterschrieben und “das Kind in den Brunnen gefallen war“.
Damit Ihnen dies erspart bleibt, möchte ich (bewusst in loser Reihenfolge) ein paar wichtige Hinweise geben:
- Lassen Sie sich den Zustand des Objekts stets schriftlich zusichern – dies gilt auch für die genaue Größe!
- Lassen Sie einen Mietvertrag unbedingt prüfen, bevor Sie unterschreiben.
- Achten Sie darauf, dass Sie eine Kaution (so Ihrerseits Bonität vorhanden) auch durch eine Bankbürgschaft erbringen dürfen.
- Fertigen Sie vor Unterschrift unter den Mietvertrag und nach Besichtigung des Objekts ein Übergabeprotokoll des Vermieters an Sie.
- Achten Sie auf sogenannte (Klein-)reparaturklauseln.
- Achten Sie unbedingt auf alles, was mit Nebenkosten zu tun hat – deren Höhe kann ansonsten zum untragbaren Belastungen führen.
- Klären Sie unbedingt, ob das Objekt für Ihre Zwecke geeignet ist und wer eventuell notwendige Genehmigungen beibringen muss.
- Falls sich andere Mieter im Objekt befinden, erkundigen Sie sich bei diesen über die Vermieterseite und stellen Sie Ihr Gewerbe vor.
- Versuchen Sie, Staffelmiete oder Preisanpassungsklauseln zu vermeiden.
- Fixieren Sie im Mietvertrag all diejenigen Punkte, die Ihnen wichtig sind unter der Klauseln “Zusatzvereinbarungen“.
Autor: Michael Winter, Rechtsanwalt, Dozent, Lektor, Kornwestheim
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