Gute Nachrichten zum Thema Existenzgründung in Baden-Württemberg: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes verbessert den Zugang zu stillen Beteiligungen und stellt hierfür einen Betrag in Höhe von 700.000 Euro zur Verfügung.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) vergibt den Zuschuss zum einen an Existenzgründer allgemein, zum anderen an Gründer, die eine Unternehmensnachfolge antreten.
Hintergrund der Förderung in Baden-Württemberg
Geringes Eigenkapital ist oft ein Grund dafür, dass eine erfolgreiche Existenzgründung nicht zustande kommt. Der Zuschuss der MBG verbessert die Gesamtfinanzierung eines Unternehmens und schafft so bessere Bedingungen für Existenzgründungen in Baden-Württemberg. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärt, es sei für viele Existenzgründer schwierig, an die erforderlichen Fördermittel zu kommen. Dabei könne die Förderung der MBG die Lücke schließen, da stille Beteiligungen so besser tragbar seien.
Über die MBG und ihre Förderprogramme
Als öffentlich geförderte Beteiligungsgesellschaft fördert die MBG insbesondere Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sowie Innovationen und neue Technologien mit stillen und offenen Beteiligungen. Die MBG ist mit 925 Beteiligungen bundesweit die größte Einrichtung ihrer Art.
Interessierte können sich auf der Website der MBG (externer Link) über Förderprogramme informieren.
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)