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Kleingewerbe

In Mecklenburg-Vorpommern werden Existenzgründungen von Kleinstunternehmen sowie Modernisierungen von kleinen, bestehenden Betrieben im ländlichen Raum gefördert. Förderfähig sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz haben.

Besonders Dienstleistungsbetriebe profitieren vom Förderprogramm

Die Kleingewerbe-Förderung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern zielt insbesondere darauf ab, die Versorgung der ländlichen Bevölkerung vor Ort zu sichern. Deshalb sollen vor allem regionale Dienstleistungsbetriebe bezuschusst werden.

Bis Ende 2016 wurden neun Unternehmen mit insgesamt 390.000 EUR gefördert, darunter Tischler, Bäcker, KFZ-Mechaniker, Friseure und Altenpfleger. Vier der bewilligten Förderungen gingen an Existenzgründungen, welche allesamt von Frauen bewerkstelligt wurden.

Fördermittel für Existenzgründer und Unternehmen im ländlichen Raum

Voraussetzung zur Bewilligung des Zuschusses ist, dass sich der Sitz des bestehenden oder geplanten Unternehmens in ländlicher Region, außerhalb großer und mittelgroßer Städte befindet. Weiterhin muss sich der Absatz überwiegend auf einen Umkreis von 50 km zum Betrieb konzentrieren.

Das Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst jegliche Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter, die zum Sachanlagevermögen des Unternehmens zählen, wie z. B. Maschinen, Möbel oder Erstausstattungen von Büros. Dabei liegt der Fördersatz für Existenzgründungen bei 35 % und bei Modernisierungen bestehender Betriebe bei 30 %.

Anträge sind beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einzureichen.

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