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Laut KfW-Gründungsmonitor 2016 wird es immer beliebter, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Das Internet bietet dem Nebenerwerbsgründer hierbei zahlreiche Entfaltungsmöglichkeiten, birgt allerdings auch Risiken.

Über die Hälfte aller Existenzgründungen sind nebengewerblich

Von insgesamt 763.000 Existenzgründungen im Jahr 2016 fanden 479.000 nebenberuflich statt. Dieses Ergebnis spiegelt den Vorteil einer Nebenerwerbsgründung gegenüber einer hauptberuflichen Selbstständigkeit wider: die Absicherung durch die Tätigkeit im regulären Job. So kann der Gründer im Nebenerwerb seine Geschäftsidee zunächst in finanzieller Sicherheit auf Wirtschaftlichkeit überprüfen.

Mit Fortschreiten der Digitalisierung lässt sich ein Anstieg der Zahl an Existenzgründern beobachten, die sich selbstständig im Internet machen: Das World Wide Web bietet dem Gründer zahlreiche Möglichkeiten für den Aufbau einer Existenz neben dem Hauptberuf.

Nebenberuflich selbstständig machen in Absprache mit dem Arbeitgeber

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer im Rahmen der freien Berufswahl das Recht, einer nebenberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Lediglich Angestellte in Behörden und Ämtern brauchen eine Genehmigung für die Nebentätigkeit. Um jedoch das hauptberufliche Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden, sollte gegenüber dem Vorgesetzten die Transparenz bewahrt werden. Deshalb ist es ratsam, mit dem Arbeitgeber über den Nebenerwerb zu sprechen.

Der Nebenerwerb muss auch bei einer Selbstständigkeit Teilzeitjob bleiben: Der Teilzeitunternehmer darf nur ein Drittel der Arbeitszeit, die er in einer vergleichbaren Vollzeitstelle verbringen würde, in seinen Zweitjob investieren. Auch muss er die Aufgaben in seinem Hauptjob nach wie vor mit voller Kraft erledigen und darf mit seiner Selbstständigkeit nicht in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber treten.

Abgrenzung Nebenerwerb und Hauptberuf

Als Teilzeitunternehmer muss eine klare Grenze zwischen Haupt- und Nebenerwerb gezogen werden. Eine nebenerwerbliche Selbstständigkeit wird dann zum Hauptberuf, wenn mehr Arbeitszeit in den Nebenjob als in den regulären Beruf investiert wird oder das eigene Unternehmen einen höheren Gewinn abwirft als der Hauptberuf. Dies gilt auch, wenn Existenzgründer im Nebenerwerb Personal einstellen.

Werden in irgendeiner Weise Einnahmen durch eine Tätigkeit auf Basis des Internets erzielt, muss immer Klarheit darüber bestehen, ob es sich dabei lediglich um ein Hobby, ein Gelegenheitseinkommen oder aber eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Hintergrund ist hier, dass auch bei einem „Teilzeitunternehmen“ Gewinne versteuert werden müssen. Werden Behörden auf die umsatzbringende Tätigkeit aufmerksam und stufen diese als gewerblich ein, kann dies unter anderem zu steuerlichen Nachzahlungen führen.

Weitere Informationen: KfW-Gründungsmonitor 2016 (externer Link)

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