Existenzgründung in der Gastronomie – Checkliste
Eine Checkliste hilft, Hürden bei einer Existenzgründung in der Gastronomie zu meistern
Bei einer Existenzgründung in der Gastronomie gibt es zahlreiche Stolpersteine. Mit einer Checkliste behalten Sie sie jederzeit im Auge.
Existenzgründung in der Gastronomie – Check 1: Erste Überlegungen auf dem Weg vom Traum zur Realität
Die klassische Möglichkeit, Ihren Traum von einem Café oder einem Restaurant in die Realität umzusetzen, ist es, Ihr Erspartes zu verwenden, um Ihr eigener Chef zu werden. Das hat Vor- und Nachteile und ist mit verschiedenen Chancen und Risiken verbunden. Ziehen Sie deshalb auch alternative Formen einer Existenzgründung in der Gastronomie in Betracht, zum Beispiel eine Geschäftsübernahme, Mitgesellschafter eines bestehenden Betriebs zu werden oder sich einem erfolgreichen Franchise-Konzept anzuschließen.
Existenzgründung in der Gastronomie – Check 2: Das geeignete Lokal für einen gastronomischen Betrieb finden
Ihr gastronomischer Betrieb muss dort liegen, wo sich Ihre Zielgruppe befindet, gut erreichbar sein (für Kunden und Lieferanten), genügend Stellplätze haben und eine möglichst niedrige Konkurrenzsituation aufweisen. Zusätzlich ist die Attraktivität der Außenfront, des Eingangsbereichs und des Verkaufsraums wichtig, eine ausreichende Anzahl an Neben- und Lagerräumen sowie Kundentoiletten, die Größe der Spülräume, die Belüftung (insbesondere des Küchenbereichs), die Alarmeinrichtung sowie der allgemeine Zustand der Technik. Erkundigen Sie sich zusätzlich beim zuständigen Bezirksamt über die Eignung der Betriebsräume für Ihr Vorhaben.
Existenzgründung in der Gastronomie – Check 3: Finanzierungsmöglichkeiten für eine Existenzgründung in der Gastronomie
Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland 175.000 gastronomische Betriebe. Entsprechend groß ist der Verdrängungswettbewerb und die Gefahr des Scheiterns. Klassische Banken gewähren Existenzgründern in der Gastronomie daher nur dann ein Darlehen, wenn sie einen professionell erstellten Businessplan vorlegen können, der die Zukunftsfähigkeit ihres gastronomischen Konzepts belegt.
In jedem Fall sollten Sie darauf vorbereitet sein, alternative Möglichkeiten der Finanzierung zu finden. In der Gastronomie zählen hierzu vor allem Finanzierungen durch Brauereien, Getränkelieferungsverträge, private Geldgeber und so genannte Business-Angels. Zusätzlich können Sie als Existenzgründer in der Gastronomie verschiedene staatliche Fördermittel beantragen.
Existenzgründung in der Gastronomie – Check 4: Das Wie, Wo, Wann und Warum der Gaststättenkonzession
Wenn Sie als zukünftiger Gastronom Alkohol ausschenken möchten, dann benötigen Sie eine Gaststättenkonzession (auch: Schanklizenz). Sonst nicht. Wichtig ist, dass Sie diese Konzession beim Ordnungsamt beantragen, bevor Sie Ihre Gewerbeanmeldung vornehmen. Auch der Unterrichtsnachweis der IHK über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen muss vorhanden sein, bevor Sie ein Gewerbe anmelden.
Bei der Beantragung der Gaststättenkonzession müssen Sie zahlreiche Dokumente vorlegen. Hier finden Sie eine erste Liste dieser Unterlagen. Sie variieren je nach Bundesland. Die Kosten einer Konzession liegen zwischen 300 und 1.300 Euro.
Existenzgründung in der Gastronomie – Check 5: Relevante Vorschriften für Existenzgründer in der Gastronomie
Existenzgründer in der Gastronomie müssen sich vor allem mit Regelungen zu folgenden Themen auseinandersetzen: Ladenöffnungszeiten, Jugendschutzgesetze, Brandschutzbestimmungen, Vorschriften zur Preisauszeichnung, der Anmeldung zur GEMA und GEZ sowie Hygieneverordnungen. Zu Letzteren zählt, dass sie ein Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt beantragen und ein betriebliches Eigenkontrollsystem zur hygienisch einwandfreien Produktion von Speisen einführen. Viele Gastronomen richten sich hierbei nach dem so genannten HACCP-Konzept.
Existenzgründung in der Gastronomie – Check 6: Absicherung gegen betriebliche und private Risiken
Leider wird es immer wieder zahlreiche Quellen für einen potenziellen Unfall in Ihrem zukünftigen Café oder Restaurant geben. Sorgen Sie frühzeitig dafür, dass Sie eine geeignete Versicherung haben, die für den Schaden aufkommt. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie zudem versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Sie keine Mitarbeiter haben, gilt dies nicht unbedingt, kann aber durchaus sinnvoll sein. Details besprechen Sie am besten mit der „Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe“.
Zahlen und Fakten zum Gastgewerbe finden Sie hier: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.
Allgemeine Informationen über Existenzgründungen gibt es hier: Expertenforum des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zur zuständigen Berufsgenossenschaft geht es hier: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
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