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Pachtvertrag

Die Pacht ist ein Dauerschuldverhältnis, welches durch einen Vertrag aufgesetzt und durch Kündigung beendet werden kann. Ähnlich wie in einem Mietvertrag überlasst in einem Pachtvertrag der Verpächter dem Pächter eine Sache. Er hat das Recht, diese nach eigenem Ermessen zu verwenden.

Der wesentliche Unterschied zum Mietverhältnis liegt darin, dass der Pächter auch die Früchte der Sache einbehalten darf. Die Pacht ist also ein gegenseitiger Vertrag, in welchem die Bedingungen über den Gebrauch, aber auch über die Rechte der Sache festgehalten werden. In einem Mietvertrag werden lediglich Bedingungen über den Gebrauch festgelegt.

In Gastronomiebetrieben werden daher meistens Pachtverträge aufgesetzt. Dort kann die Theke, die Küche und das komplette Inventar temporär genutzt werden und an den Gewinnen muss der Verpächter nicht beteiligt werden.

Zum Ende der Pacht wird die Sache (Lokalität) unbeschädigt zurückgegeben und alle Rechte daran an den Verpächter abgetreten.

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