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Traktor im Rapsfeld

Wenn Sie betriebliche Investitionen für Ihr Unternehmen im Raum Mecklenburg-Vorpommern planen, sollten Sie sich über lokale Förderungsmöglichkeiten informieren. Bei bestimmten Vorhaben können bis zu 90% der Investitionssumme bezuschusst werden.

Wir haben für Sie die 3 wichtigsten Förderungen zusammengefasst.

1. Förderung

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Wer wird gefördert?

Es werden deutschlandweit Investitionsvorhaben in wirtschaftsschwachen Bundesländern gefördert (zum Beispiel im Raum Rostock).

Dazu zählen: Dienstleistungsunternehmen sowie produzierendes Gewerbe, aber auch Handwerksunternehmen), die mehr als 50% ihres Umsatzes außerhalb eines Radius von 50km um den Unternehmensstandort erzielen.

Was wird gefördert?

  • Gründungsinvestitionen
  • Entwicklung oder Herstellung neuer Produkte
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze

Wie wird gefördert?

Es können bis zu 35% der Investitionssumme gefördert werden. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses.

Der Träger der Förderung ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

2. Förderung

„Kleinunternehmen in ländlichen Raum“ (KU-RL MV)

Wer wird gefördert?

Es werden Investitionsvorhaben von Unternehmen im Raum MV gefördert, die ihren Umsatz innerhalb eines Radius von 50km erwirtschaften und beispielswese in der Dienstleistungsbranche tätig sind. Primär bezieht sich die Förderung auf Unternehmen, deren Investition im ländlichen Raum umgesetzt werden soll.

Was wird gefördert?

Es werden Vorgänge wie die Errichtung und Erweiterungsinvestitionen gefördert, die mindestens einen Kapitalbedarf von 10.000 EUR haben.

Wie wird gefördert?

Es werden bis zu 35% der Investitionssumme gefördert. Dieser Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen.

Träger und Ansprechpartner für diese Förderung ist das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

3. Förderung

„Lokale Entwicklung des ländlichen Raumes“ (LEADER-RL MV)

Wer wird gefördert?

Es werden Unternehmen gefördert, welche die ländliche Wirtschaft im Raum Mecklenburg-Vorpommern verbessern.

Was wird gefördert?

  • Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen
  • Kauf von Maschinen und Anlagen
  • Schaffung von Arbeitsplätzen

Wie wird gefördert ?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe im Ermessen der regionalen Koordinierungsstelle liegt. Es können bis zu 90% der Nettoinvestitionssumme bezuschusst werden. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wenden Sie sich an uns

Für alle Gründerinnen und Gründer, die Fragen zur Selbständigkeit haben, bieten wir eine telefonische Auskunft.

Wir beraten in Bezug auf Fördermittel wie Finanzierungsmöglichkeiten, die Förderung aus ALG I und II sowie zu geförderten Beratungsleistungen.

Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 589 5505 zu folgenden Zeiten:

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