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Ein Mann auf einem Berg

Darf ich jedes Unternehmen gründen?

Ob Astronaut, Eisenbahnfahrer oder Sportler, als Kind hatte wohl jeder einen mehr oder weniger ausgefallenen Berufswunsch – und zum Glück steht es jedem grundsätzlich frei, sich diesen auch zu erfüllen. In Deutschland herrscht Berufsfreiheit: Jeder darf frei wählen, welchen Beruf er ausüben möchte, vorausgesetzt er erfüllt die formellen Voraussetzungen und findet einen Arbeitgeber, der diese anerkennt.

Aus genau diesem Grund darf sich auch jeder dazu entscheiden, sich selbstständig zu machen. Den Berufswunsch „Unternehmer“ darf jede geschäftsfähige Person wahr werden lassen, da in Deutschland neben der Berufsfreiheit auch die Gewerbefreiheit herrscht. Im Klartext bedeutet dies: Jeder darf ein Unternehmen gründen.

Gewerbefreiheit: Ja, aber …

Die grundsätzliche Gewerbefreiheit gilt nicht ohne Einschränkung, einige Gewerbe sind erlaubnispflichtig und brauchen eine behördliche Genehmigung. Für manche braucht man zum Beispiel einen Meisterbrief oder eine anderweitige Ausbildung. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:

  • Apotheken
  • Schankwirtschaften
  • Altenpflege und Kinderbetreuung
  • Viele Handwerksbetriebe

Warum diese Gewerbe erlaubnispflichtig sind, liegt auf der Hand: Beim Einkauf in der Apotheke muss der Kunde fachkundig beraten werden, der Wirt muss verantwortungsvoll Alkohol ausschenken und zum Beispiel darauf achten, dass er keine alkoholischen Getränke an Minderjährige abgibt. Wer alte Menschen oder Kinder betreut, muss für diese Arbeit geschult sein, da er die volle Verantwortung für Schutzbefohlene übernimmt. Für diverse Handwerksberufe ist eine bestandene Meisterprüfung Voraussetzung – diese soll die hohe Qualität des deutschen Handwerks aufrechterhalten. Wer möchte sich schon einen Maler ins Haus holen, der nichts von seinem Handwerk versteht und die Wohnung verschandelt?

Sind die freien Berufe wirklich frei?

Die freien Berufe suggerieren von Namen her, dass diese frei auszuüben sind. Tatsächlich ist diese Bezeichnung aber irreführend: Wer einen freien Beruf ausüben möchte, also zum Beispiel Arzt oder Rechtsanwalt werden möchte, muss zunächst ein universitäres Studium absolvieren und ein Referendariat und eine praktische Ausbildung nachweisen.

Freiheit mit Einschränkungen

Die grundsätzliche Gewerbefreiheit in Deutschland ist also nicht uneingeschränkt gültig. Zwar darf jeder einen Fahrradverleih oder eine Buchhandlung eröffnen, viele Gewerbe werden aber durch eine Reihe von Bedingungen beschränkt, die die Sicherheit und die Qualität gewährleisten sollen.

Egal mit welchem Gewerbe Sie sich selbstständig machen möchten – für die Existenzgründung gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten, über die wir Sie gerne informieren. Hierzu können Sie uns kostenlos und unverbindlich unter der Rufnummer 0800 58 95 505 erreichen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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