Versicherungen für Existenzgründer und Selbstständige
Risikoabsicherung für Existenzgründer
Jede Existenzgründung und Selbständigkeit ist mit vielen Chancen, aber auch mit einigen Risiken verbunden. So gibt es neben den unternehmerischen Risiken natürlich auch private Risiken für den Unternehmer, die es abzusichern gilt. Geschieht dies nicht, läuft man Gefahr, das eigene Geschäft und damit die eigene Zukunft zu riskieren. Es gibt eine Vielzahl an Absicherungsmöglichkeiten für Selbstständige.
Service: Über den folgenden Link können Sie bei unserem Partnerunternehmen Finanzchef24 schnell und einfach Versicherungen für Gewerbetreibende unterschiedlicher Anbieter vergleichen und die passende Versicherung ganz bequem online abschließen. Geben Sie einfach Ihre aktuelle oder geplante Tätigkeit in das Suchfeld ein und lassen sich individuelle Absicherungsmöglichkeiten von über 40 Versicherungen anzeigen: Jetzt passende Versicherung finden!
In nachfolgendem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick der gängigen Versicherungsarten. Welche und wie viele Versicherungen nötig und sinnvoll sind, lässt sich dabei nicht pauschal beantworten. Dies hängt von der individuellen Situation und vom individuellen Bedarf eines Unternehmens ab.
Unser Tipp: Versichern Sie zunächst die wichtigsten Risiken (z. B. Betriebshaftpflicht) und bauen Sie Ihren Schutz danach Schritt für Schritt aus.
I. Betriebliche Risikoabsicherung
- Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung
- Sachversicherung/Ertragsausfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Versicherungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge
II. Private Risikoabsicherung/Absicherung des Unternehmers als Person
I. Betriebliche Risikoabsicherung
Verständlicherweise sehen viele Entrepreneure in Versicherungen zunächst vor allem einen Kostenfaktor. Versuchen Sie sich von diesem Gedanken zu lösen. Tatsächlich kostet ein unzureichender Versicherungsschutz im Schadensfall nämlich wesentlich mehr und kann gerade während einer Existenzgründung schnell zum finanziellen Ruin führen. Aus diesem Grund ist es für jeden Gründer wichtig, die besonderen Risiken seines persönlichen Geschäftsmodells ausfindig zu machen und abzusichern. Dabei sollten vor allem die betriebliche Haftpflichtversicherung sowie die Sach- und Ertragsausfallversicherung auf Ihrem Zettel stehen.
1. Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung
Da die private Haftpflichtversicherung keine Schäden abdeckt, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen, ist es für Selbstständige und Gründer existenziell, sich zusätzlich dagegen abzusichern. Für bestimmte Berufsgruppen ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Möglichkeiten bieten die Betriebshaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung.
Trotz größter Vorsicht können Ihnen oder Ihren Mitarbeitern Fehler unterlaufen, für die Sie haften müssen. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet entsprechenden Versicherungsschutz nach den Grundsätzen der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ansprüche im Umfang des Versicherungsvertrages. Des Weiteren prüft sie die Schadenersatzansprüche Dritter, begleicht berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie besteht aus verschiedenen Bausteinen für spezielle Haftungsrisiken, die je nach Angebot zusätzlich wählbar sind. Hierzu zählt z.B. eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung. Hier finden Sie eine Übersicht: Betriebliche Haftpflichtversicherungen
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, die z.B. durch eine falschen Beratung oder Begutachtung entstehen können.
Bei beiden Versicherungen ist es wichtig, auf angemessene Deckungssummen zu achten, da unerwartet hohe Kosten schnell die Existenz eines kleinen Unternehmens bedrohen können.
2. Sach-/Ertragsausfallversicherung
Während die Betriebshaftpflicht ein Unternehmen gegen die Schadensersatzforderungen Dritter absichern soll, ist die Sach- und Ertragsausfallversicherung dafür da, die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie den Warenbestand gegen Gefahren abzusichern. Zu diesen Gefahren zählen vor allem Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Glasbruch, Sturm/Hagel und Elementarschäden. Die Ertragsausfallversicherung kommt für den infolge eines versicherten Sachschadens entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten auf.
Auch bei der Sach- und Ertragsausfallversicherung ist es wichtig, dass die Deckungssumme nicht zu niedrig angesetzt ist. Ansonsten riskieren Sie eine Unterversicherung. Im Optimalfall sollte die Versicherungssumme so hoch sein, dass der Gründer die gesamten eingelagerten Warenvorräte sowie die kaufmännische und technische Einrichtung bei einem Schaden zum Neuwert wiederbeschaffen kann.
Genau wie bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung, können Sie auch die Sachversicherung um besondere Gefahren Ihres Betriebs erweitern und bspw. eine Maschinen- oder Elektronikversicherung abschließen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Sachversicherung/Ertragsausfallversicherung
3. Rechtsschutzversicherung
Recht zu haben ist eine Sache. Recht zu bekommen ist oft eine ganz andere. Viele Existenzgründer scheuen sich davor ihr Recht durchzusetzen, weil sie die Kosten fürchten, die dabei auf sie zukommen. Hier kann eine Rechtsschutzversicherung helfen. Für alle Sachverhalte, die durch die Versicherung abgedeckt sind, übernimmt diese die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten, die sich im Verlauf eines Gerichtsprozesses für Unternehmen ergeben können. Wer geschäftlich viel mit anderen Firmen und Kunden zu tun hat, der sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Die Gefahr bei einem Konflikt mit einem Geschäftspartner vor Gericht zu landen steigt oft mit der Höhe der Streitsumme. Um für alles vorbereitet zu sein und um Ihr Unternehmen im Zweifel vor Gericht schützen zu können, ist eine Rechtsschutzversicherung die richtige Wahl.
Beispiel: Herr Gründers Unternehmen hat einen Auftrag über eine langfristige, größere Produktion bekommen und dafür Zusatzpersonal angestellt. Da er den Kunden persönlich kannte und ihm vertraute hat er sich auf eine mündliche Einigung verlassen. Kurzfristig versucht der Kunde nun jedoch die Absprache zu brechen, die er mit Herrn Gründer und vor weiteren Zeugen getroffen hat. Herrn Gründer droht ein Verlustgeschäft, weil die zusätzlichen Arbeiter nicht mehr ausgelastet sind. Da er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, kann Herr Gründer beruhigt einen Anwalt konsultieren. Die damit verbundenen Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
4. Versicherungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge
Wer ein Kraftfahrzeug für seinen Betrieb benötigt, muss zwangsläufig eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, um dafür eine Zulassung zu bekommen. Sie versichert das Unternehmen gegen die Folgekosten von Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die der Fahrer gegenüber Dritten verursacht hat. Zusätzlich sind auch weitere Versicherungen zu überprüfen, beispielsweise in Abhängigkeit vom Alter, Wert und dem Einsatzgebiet des PKW oder LKW.
II. Private Risikoabsicherung/
Absicherung des Unternehmers als Person
Die Freiheit der Selbstständigkeit birgt neben der großen Fülle der Möglichkeiten auch einige Unbequemlichkeiten im Gegensatz zum Dasein als Arbeitnehmer. So muss sich der Gründer fortan selbst mit den Fragen um seine private Absicherung auseinandersetzen. Die wohl wichtigsten Bereiche der Vorsorge sind dabei die Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Altersvorsorge. Außerdem müssen sich Selbstständige mit der Frage beschäftigen was mit dem Betrieb passiert, wenn sie selbst ausfallen. Je nach Berufsfeld und Risiko empfiehlt es sich, auch an die Möglichkeit eines Unfalls oder eines längeren, krankheitsbedingten Verdienstausfall zu denken und sich gegebenenfalls dagegen abzusichern.
1. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung
In Deutschland herrscht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls ausreichende Hilfe durch Allgemeinmediziner, Fachärzte und Krankenhäuser sowie durch Arzneien, Heil- und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Generell kann diese Versicherung auf zwei Arten abgedeckt werden: durch eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung. Auch Selbstständige müssen sich bei der Existenzgründung entscheiden, welchen Versicherungstyp sie wählen. Dabei sollte die Entscheidung je nach Situation gründlich abgewogen werden, denn jede Form der Krankenversicherung bietet Vor- und Nachteile. Gerade bei privaten Krankenversicherungen lohnt sich oft ein Preis- und Leistungsvergleich, da es für die gleichen Leistungen oft deutliche Preisunterschiede gibt. Wichtig zu wissen ist, dass ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht mehr einfach so möglich.
Lesetipp: Welche Vor- und Nachteile hat die private Krankenversicherung?
Auf zum Tarifrechner für die
private Krankenversicherung!
Beispiel: Herr Gründer hat einen Kreuzbandriss und geht zum Facharzt. Er ist Kunde einer privaten Krankenversicherung, also ein sogenannter „Privatpatient“. Seine Versicherung übernimmt für ihn oft auch die Kosten für höherwertige Behandlungen und Hilfsmittel, während die gesetzliche Versicherung zumeist nur die grundlegende Versorgung gewährleistet. Dafür muss Herr Gründer die Kosten manchmal zunächst vorstrecken und bekommt sie nachträglich von seiner privaten Krankenversicherung zurück erstattet. Dies ist bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht nötig. Sie übernimmt die Kosten für eine grundlegende Versorgung sofort.
Zusätzlich empfiehlt es sich für Selbstständige, über eine Krankentagegeld und/oder eine Krankenhaustagegeld Versicherung nachzudenken.
2. Die Pflegeversicherung
Auch eine Pflegeversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung und kommt im Alter nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall für die finanziellen Folgen der daraus resultierenden Pflegebedürftigkeit auf. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind darüber hinaus auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind müssen Sie eine zusätzliche, private Pflegepflichtversicherung abschließen.
3. Altersvorsorge
Wenn Sie nach der Beendigung der Berufstätigkeit Ihren Lebensstandard halten möchten, ist es wichtig, frühzeitig eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Die gesetzliche Rentenversicherung kann dazu einen Teil beitragen. Für Selbstständige mit nur einem Auftraggeber und für ausgewählte Berufsgruppen von Selbstständigen (z.B. Künstler, Handwerker, freiberufliche Lehrer oder Hebammen) ist die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend. Andere Selbstständige können einen Beitritt in die gesetzliche Rentenversicherung beantragen oder sich stattdessen privat versichern.
Eine private Rentenvorsorge kann an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung treten oder eine sinnvolle Ergänzung dazu sein. Zum einen kann sie die Rentensumme, die Existenzgründer im Alter erhalten, deutlich erhöhen. Zum anderen können bei dieser Versicherungsform auch weitere Sonderleistungen vereinbart werden, wie z.B. die Absicherung der Familie durch eine Hinterbliebenenrente. Weitere Formen der Rentenvorsorge, wie die Riester- oder die Rürup-Rente sind ebenfalls interessante Rentenversicherungen für Selbstständige. Eine Übersicht zu Riester- und Rürup-Rente finden Sie hier: Altersvorsorge
Tipp: Haben Sie in der Vergangenheit schon einige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt? Dann kann sich bei der Existenzgründung ein Verbleib zum Mindestbeitragssatz durchaus lohnen.
4. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Kann ein Gründer aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten, erhält er unter Umständen eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung. Diese Rente ist in der Regel relativ niedrig und setzt voraus, dass innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung für 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Zudem leistet die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann – unabhängig von seiner Qualifikation und seinem zuletzt ausgeübten Beruf.
Aus diesem Grund ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Zusatzversicherungen für Arbeitnehmer und Selbstständige, da sie im Fall einer Berufsunfähigkeit ohne Einschränkungen eine zuvor vereinbarte Summe an den Betroffenen auszahlt. Dabei ist es egal, ob ein Azubi in der Freizeit einen Fahrradunfall hat oder ein Richter unter Depressionen leidet: Sobald der Versicherte ärztlich nachweisen kann, dass er voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren außer Stande ist seinen Beruf auszuüben, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft.
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages prüfen die meisten Versicherungen die Gesundheitshistorie ihrer Kunden sehr gründlich und legen in Abhängigkeit davon die Versicherungskonditionen fest. Wichtig ist also, dass Sie sich versichern solange Sie gesund sind.
Weitere Informationen finden Sie hier: Berufsunfähigkeitsversicherung
5. Unfallversicherung
Kaum jemand setzt sich gerne mit dem Thema gesundheitlicher Beeinträchtigungen auseinander. Vielmehr gehen wir fast automatisch davon aus, dass wir gesund bleiben. Leider entspricht das jedoch nicht immer der Realität. Insbesondere ein Unfall kann dazu führen, dass man seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann und dass das damit verbundene Einkommen ausbleibt. In solchen Fällen trägt eine Unfallversicherung dazu bei, den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Grundsätzlich sind Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Träger ist die zuständige Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie kann auch für Selbstständige eine sinnvolle Ergänzung sein, da die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich für berufliche Unfälle und Wege-Unfälle greift.
6. Arbeitslosenversicherung
Für Selbstständige ist ebenso eine Arbeitslosenversicherung wichtig. Falls das gegründete Unternehmen scheitert, ist das Risiko hoch, dass die Existenz gefährdet ist. Um diesem vorzubeugen, ist es empfehlenswert, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen. In Einzelfällen bieten Versicherungsunternehmen auch private Arbeitslosenversicherungen an. Eine weitere existenzsichernde Möglichkeit ist die Absicherung gegen die Ursachen der Erwerbslosigkeit. Zu den versicherungsfähigen Risiken zählen die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit wie auch der Forderungsausfall.
Fazit
Welche Versicherungen für Sie und Ihr Unternehmen sinnvoll sind, hängt von zahlreichen individuellen Umständen ab. Gerade zu Beginn Ihrer Geschäftsaktivitäten können Sie die Unternehmensentwicklung nicht exakt vorhersagen. Daher sollten Sie nach Möglichkeit eine Versicherung mit kurzer Laufzeit wählen, um sie bei Bedarf anpassen zu können. Achten Sie zudem auf die Zahlungsfristen Ihrer Versicherungsbeiträge. Im betreffenden Monat schmälern sie das Budget für anderweitige Ausgaben. Jede Versicherung sollte außerdem zu Ihrer Situation passen – sowohl eine Unter- als auch eine Überversicherung kosten bares Geld.
Individuelle Informationen zum Thema Absicherung
Wir helfen Ihnen gerne aus der Vielzahl der Möglichkeiten die richtige Absicherung für Ihr Unternehmen auszuwählen: Kontakt.
BUNDESWEITES
KOSTENLOSES EXPERTEN-TELEFON
0800 / 58 95 505
24h Rückruf-Service / Free Call
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)