Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
Grundsätzlich wird jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, verpflichtend Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung und muss sich bei dem dafür zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anmelden. In vielen Fällen ist dies die gewerbliche Berufsgenossenschaft. Sie versichert alle Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Beginnt man seine Existenzgründung zunächst mit dem Status der Selbstständigkeit, gilt diese Pflicht nicht in jedem Fall. Daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu informieren. Beiträge fallen nur dann an, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, eine Versicherungspflicht für Sie als Unternehmer besteht oder Sie sich freiwillig versichert haben.
Für Selbstständige kann eine private Unfallversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft bei ihrer Berufsgenossenschaft eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Sie sollte dabei jedoch nicht als deren Ersatz gesehen werden. Besonders für Existenzgründer, die viel reisen oder körperlich anstrengende Arbeit leisten, ist es ratsam, sich mit dieser Versicherungsform auseinanderzusetzen.
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