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Schanklizenz

Eine Checkliste, wie man ein Schanklizenz erhält. Hier finden Sie eine Checkliste zur Schanklizenz.

Existenzgründungen in der Gastronomie sind sehr beliebt. Doch der Weg bis zum eigenen Lokal oder Restaurant ist mit vielen Hürden gespickt, die es zu nehmen gilt. Plant ein Gründer, in seinem Gewerbe Alkohol auszuschenken, ist eine dieser Hürden die Schanklizenz (oft auch Gaststättenkonzession). Nur mit einer gültigen Erlaubnis dieser Art ist ein Gastwirt oder Lokalbetreiber berechtigt, Alkohol an seine Gäste auszuschenken. Der Weg zu dieser Konzession ist jedoch ein Parkour durch verschiedene Ämter, in denen man nicht wenige Unterlagen einholen muss.

Zunächst muss der Existenzgründer sämtliche Unterlagen zu den Gewerberäumen bereitlegen. Neben einem Grundrissplan der Gewerberäumlichkeiten, einem Lageplan und einer Planbeschreibung inklusive Angabe der Grundfläche braucht es dabei auch Informationen zu Fenster- und Türenabmessungen, zu den Sitzmöglichkeiten im Geschäft und zum Aufbau bzw. der Ausstattung der Küche. Zudem muss der Gewerbetreibende nachweisen, dass er berechtigt ist, das Objekt für seine Pläne zu nutzen. Hierzu genügt ein Miet- oder Pachtvertrag als Original und Kopie bzw. ein Grundbucheintrag, sofern ihm das Grundstück selbst gehört. Übernimmt man eine bestehende Gastronomie, ist den Unterlagen zusätzlich eine Verzichtserklärung des Vorgängers beizulegen.

Auch seine Unbedenklichkeit muss der Gewerbetreibende mit verschiedenen Papieren bezeugen. So muss der Existenzgründer bei dem für ihn zuständigen Einwohnermeldeamt ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 sowie eine Gewerbezentralregister-Auskunft der Belegart 9 beantragen. Diese kostet etwa 13 Euro, bescheinigt die persönliche Zuverlässigkeit und erläutert, ob es bisher gewerberechtliche Verstöße gegen den Gewerbetreibenden gab. Zusätzlich benötigt er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanz- und Steueramtes seines Wohnorts, sowie einen Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts.

Ist die Unbedenklichkeit somit gewährleistet, bleibt zu guter Letzt noch der Besuch eines Seminars der Industrie- und Handelskammer, das über die Grundlagen der Lebensmittelhygiene und des Lebensmittelrechts nach § 4 I Nr. 4 GastG aufklärt. Dieses Seminar kostet in der Regel etwa 60 Euro.

Hat der Gewerbetreibende schlussendlich alle Unterlagen und Nachweise vollständig beisammen, ist das zuständige Ordnungsamt die letzte Anlaufstation, um dort die Gaststättengenehmigung mit der Schanklizenz zu beantragen. Die Bearbeitungszeit kann sich je nach Antrags- und Sachlage über vier bis zwölf Wochen ziehen. Die Kosten für die Schanklizenz an sich sind dabei nur schwer pauschalisierbar, da sie grundlegend von dem individuellen Betrieb abhängen, den man führen möchte. Sie können zwischen wenigen hundert und einigen tausend Euro betragen.

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