Krankentagegeld-/Krankenhaustagegeld-Versicherung
Für Selbstständige bedeuten Krankheitstage oft gleichzeitig auch Verdienstausfall. Vorbeugend kann für solche Fälle eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden, die den Ausfall der Einnahmen kompensiert. Man unterscheidet hierbei:
a. Die Krankentagegeld-Versicherung: Sie zahlt für die Dauer Ihrer Krankheit einen festgelegten Betrag aus, um Ihren Verdienstausfall auszugleichen. Zu beachten ist, dass dieses Krankentagegeld meist erst ab einer bestimmten Krankheitsdauer ausgezahlt wird. Allgemein gilt: Je früher Sie Krankentagegeld erhalten möchten, desto höher wird Ihr Versicherungsbeitrag sein.
b. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung: Sie zahlt Ihnen für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes einen festgelegten Betrag aus. Er soll Zusatzkosten decken, die Ihnen durch diesen Aufenthalt entstehen. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus enden die Zahlungen. Ähnlich wie beim Krankentagegeld können Sie auch beim Krankenhaustagegeld mit Ihrer Versicherung vereinbaren, ab dem wievielten Tag des Krankenhaus-Aufenthaltes es gezahlt werden soll.
Beispiel: Herr Gründer hat einen Kreuzbandriss erlitten und lag einige Tage im Krankenhaus. Auch nach seiner Entlassung kann er seiner Tätigkeit als selbstständiger Gartenbauspezialist über einen längeren Zeitraum nicht nachgehen. Die Zahlungen seiner Krankenhaustagegeld-Versicherung enden als er aus dem Krankenhaus entlassen wird. Die Zahlungen seiner Krankentagegeld-Versicherung werden auch nach seiner Entlassung und bis zu seiner Genesung fortgeführt.
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