Inventar
Das Inventar bezeichnet das Bestandsverzeichnis eines Unternehmens. Gemeint sind alle Besitztümer und Vermögensgegenstände, aber auch Schulden einer Firma.
Laut § 240 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches ist jeder Unternehmer zu Beginn seiner Selbständigkeit verpflichtet, sein Inventar zu dokumentieren. Auch im Zuge jedes Jahresabschlusses muss der Kaufmann auflisten, welche Dinge er besitzt und wie hoch seine Schulden sind.
Um dies zu erfassen, wird jährlich eine Inventur, quasi eine Bestandsaufnahme, gemacht. In der Inventur wird genau gezählt, errechnet und dokumentiert, was Teil des Inventars ist.
Bestandteile des Inventars
- Vermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen)
Beispiele für Anlagevermögen: (un)bebaute Grundstücke, Maschinen, Autos, Computer, Büroausstattung
Beispiele für Umlaufvermögen: Waren und Produkte, Bargeld, Betriebsstoffe
- Schulden (Fremdkapital und die Verbindlichkeiten des Unternehmens)
Beispiele für Schulden: Hypotheken, Darlehen bei Banken, unbezahlte Rechnungen bei Lieferanten
- Das Reinvermögen, also das Eigenkapital, das sich errechnet aus dem Vermögen abzüglich der Schulden.
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