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Gute Nachrichten für Gründer! Das vom Bundesministerium vorgelegte und vom Bundestag beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz wurde nun vom Bundesrat verabschiedet.

Durch weniger Bürokratie sollen das Wachstum und Innovationen in Deutschland gefördert werden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel bringt auf den Punkt, worum es geht:

„Wir wollen unsere Wirtschaft von unnötiger Bürokratie entlasten, die Zeit, Geld und oft auch Nerven kostet. Das von uns geschnürte Paket ist ein kraftvoller Auftakt für weniger Bürokratie und entlastet die Wirtschaft schnell und spürbar um rund 744 Millionen Euro pro Jahr. Unternehmer, vor allem auch junge Gründer, gewinnen so Zeit und Geld, um sich auf ihre Geschäfte, Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung konzentrieren zu können.“

Die Entlastungen sollen vor allem kleinen Unternehmen zugute kommen, indem sie von der bisherigen Buchführungs– und Aufzeichnungspflicht des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit werden. Auch der Schwellenwert zur Meldepflicht wurde nach oben korrigiert: Statt wie bisher ab 500.000€ sind Existenzgründer erst ab 800.000€ zu Meldung ihres Unternehmens verpflichtet, somit tauchen sie aber auch erst später in der Wirtschaftsstatistik auf.

Auch steuerrechtlich ändert sich einiges zugunsten von Unternehmern: So wird beispielsweise die Mitteilungspflicht für Kirchensteuerabzugsverpflichtete reduziert, die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte wird auf 68€ gehoben. Außerdem wird das Faktorverfahren bei Eheleuten oder Lebenspartnern vereinfacht. Diese Aspekte kommen nicht nur Selbständigen, sondern auch allen anderen Bürgern zugute.

Ab 2016 treten diese Entlastungen in Kraft, bereits seit dem 01.07.2015 verpflichtet sich die Bundesregierung außerdem dazu, neuen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle auszugleichen. Dieses Prinzip wird „One in, one out-Regel“, im Volksmund auch „Bürokratiebremse“ genannt.

Die gesamte Pressemitteilung des BMWi können Sie auf der Homepage des Ministeriums nachlesen.

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