Eine Gründungsberatung ist sowohl vor als auch nach einer Existenzgründung überaus sinnvoll, das belegen diverse Studien. So bestehen Unternehmen, die sich beraten und weiterbilden lassen, deutlich öfter am Markt als solche Unternehmen, die auf eine Beratung verzichten. Aus diesem Grunde fördert der Staat Beratungsprogramme, je nach Bundesland bekommen Sie 50 – 80% (in Brandenburg sogar 100%) der Kosten erstattet. (Eine Übersicht über die Förderanteile der jeweiligen Bundesländer finden Sie hier.) Bei vielen Gründern herrscht jedoch Ungewissheit, was sie konkret bei einer Gründungsberatung erwartet. Wie läuft die Antragstellung und das konkrete Beratungsgespräch ab, welche Fragen werden Ihnen gestellt, welche Themen behandelt, was wird von Ihnen erwartet?
Wir möchten etwas Licht ins Dunkel bringen und nachzeichnen, wie die Zusammenarbeit mit einem Gründungsberater aussehen kann. Dabei fokussieren wir uns in diesem Artikel auf die sogenannte Vorgründungsberatung, die im Vorfeld einer Gründung in Anspruch genommen werden kann. Die Ausführungen zum Ablauf dieser Beratung können selbstverständlich nicht verallgemeinert werden – jeder Gründungsberater hat schließlich seine eigene Vorgehens- und Arbeitsweise. Einige Bestandteile sind jedoch so elementar, dass sie Teil jeder Gründungsberatung sind.
Am Anfang einer Gründungsberatung steht immer ein Erstgespräch. Dieses ist bei den meisten Beratern kostenlos und unverbindlich. Das Erstgespräch ist oftmals auf eine Stunde angelegt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. In diesem Rahmen stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor und berichten über Ihren Status Quo: Was haben Sie bereits geplant bzw. umgesetzt? Durch diese Bestandsaufnahme soll geklärt werden, wie gut und realistisch die Umsetzung Ihrer Idee ist. In diesem Rahmen erstellen Sie auch einen ersten Zeitplan: Sie selbst setzen eine Deadline, bis zu der die Gründung erfolgen soll, daraus folgert dann eine Priorisierung und Planung der notwendigen Zwischenschritte. Zudem formulieren Sie Ihre Erwartungen an die Beratung. Außerdem werden Ihre Förderberechtigung und die Finanzierung der Beratung geklärt. Im Anschluss an das Gespräch entscheiden Sie und der Gründungsberater, ob Sie eine Zusammenarbeit wünschen.
Wenn Sie sich für eine Gründungsberatung entschieden haben, holen Sie sich ein schriftliches Angebot Ihres Beraters ein. Gemeinsam mit Ihrem Berater müssen Sie dieses dann zusammen mit einem Antrag auf Zuwendung (d.h. finanzielle Förderung) einreichen. Welche Anlaufstelle für Sie die richtige ist, weiß Ihr Berater, diese ist je nach Bundesland unterschiedlich (z.B. IHK, Wirtschaftsförderung oder Handwerkskammer). Wichtig ist, dass Sie vor der Bewilligung der Fördermittel keinen Vertrag mit Ihrem Berater unterzeichnen. Erst wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie den Beratungsvertrag abschließen.
Nun kann die Gründungsberatung beginnen! Der Umfang einer Vorgründungsberatung ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich (eine Übersicht finden Sie oben in der Menüleiste unter „Förderprogramme“). Mindestens die Hälfte der Zeit verbringen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater: In Workshops, die jeweils circa 2 Stunden dauern, besprechen Sie gemeinsam alle relevanten Aspekte Ihrer Unternehmensgründung. Diese decken sich mit den Unterpunkten eines gelungenen Businessplans. Welche Punkte dies sind, lesen Sie hier. Während der Workshops halten Sie wichtige Ergebnisse auf einem Flipchart fest und erlernen beispielsweise, wie Sie eine realistische Finanzplanung mittels einer Exceltabelle erstellen. Den Businessplan schreiben Sie selbst – der Berater unterstützt Sie allerdings bei allen Schritten, gibt Anregungen und Denkanstöße. Außerdem kann er durch seine Expertise und seinen Erfahrungsschatz wertvolle Informationen beisteuern. So berät er beispielsweise einen Friseur bei der Standortsuche für den Salon oder ermittelt gemeinsam mit dem Feinkosthändler realistische Preise für seine Produktpalette.
Abgesehen von der „Kontaktzeit“, in der Sie mit Ihrem Berater zusammenarbeiten, recherchiert Ihr Berater auch eigenständig relevante Informationen und bereitet die Treffen sorgfältig vor und nach.
So erarbeiten Sie nach und nach Ihren persönlichen Fahrplan für Ihre Unternehmensgründung.
Vor Einreichung der Förderunterlagen ist das gesamte Honorar fällig und muss per Kontoauszug nachgewiesen werden. Sie zahlen zunächst das gesamte Beraterhonorar von Ihrem eigenen Konto aus. Einen entsprechenden Kontoauszug, Ihre Mittelanforderung, den Beratungsbericht inklusive Beratervertrag und eine Kopie der Beraterrechnung reichen Sie bei der zuständigen Kostenstelle ein. Ist dies fristgerecht erfolgt, bekommen Sie den geförderten Anteil der Beratung zurückerstattet.
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