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EXIST-Gründerstipendium

Bei diesem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie handelt es sich um ein Gründerstipendium. Kofinanzierer ist der Europäischen Sozialfonds (ESF). Mit dem EXIST-Gründerstipendium werden Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen, Universitäten sowie aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützt, die eine Gründungsidee und den dazugehörigen Businessplan in die Realität umsetzen wollen. Ziel ist die Förderung innovativer, technologischer Gründungsvorhaben. Voraussetzungen sind bestimmte Alleinstellungsmerkmale sowie begründete ökonomische Erfolgschancen.

Wer gefördert wird:

Gefördert werden die Absolventen von Hochschulen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Abschluss bzw. Ausscheiden aus dem Studentenstatus nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Außerdem können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus nicht gewinnorientierten, öffentlichen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen das EXIST-Gründerstipendium beantragen.

Förderfähig sind zudem Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits 50 Prozent ihres Studiums absolviert haben. Auch Gründerteams mit bis zu 3 Personen können das Stipendium beantragen – bestehen die Teams mehrheitlich aus Studierenden, werden nur Ausnahmefälle genehmigt.

Die Antragsstellung erfolgt grundsätzlich über die zugehörige Bildungs- und Forschungseinrichtung.

Wie gefördert wird:

Zur Sicherung des individuellen Lebensunterhalts werden mit dem Stipendium gefördert:

– promovierte Gründerinnen und Gründer mit 3000 Euro pro Monat

– Absolventen mit einem Hochschulabschluss mit 2500 Euro monatlich

– Technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 2000 Euro pro Monat

– Studierende mit 1000 Euro pro Monat

Sachausgaben können mit bis zu 10000 Euro im Fall von Einzelgründungen gefördert werden. Bei Teams erhöht sich der Betrag auf bis zu 30000 Euro. Coaching kann mit 5000 Euro gefördert werden.

Insgesamt beträgt die maximale Dauer der Förderung 1 Jahr.

Was gefördert wird:

Das Förderprogramm des EXIST-Gründerstipendiums umfasst besonders innovative, wissensbasierte Dienstleistungen, die in jedem Fall auf neuen, wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren müssen. Zudem können mit dem Gründerstipendium technologieorientierte, innovative Gründungsvorhaben innerhalb des produzierenden Gewerbes gefördert werden.

Was zu leisten ist:

Die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen sind in ein Gründernetzwerk integriert, sie stellen den Gründerinnen und Gründern jeweils einen Arbeitsplatz und einen Mentor zur Verfügung. Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur wird garantiert. Die Verwaltung der Fördermittel erfolgt durch die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen.

Die Gründerinnen und Gründer erhalten gezielte Coachingleistungen des jeweiligen Gründer-Netzwerks, dazu gehört die Absolvierung bestimmter Seminare. Sie präsentieren erste Ergebnisse bezogen auf den Businessplan zur Hälfte des Förderzeitraums, legen den ausgearbeiteten Businessplan nach Ablauf von 10 Monaten vor und führen die Beiträge zur Sozialversicherung sowie Steuern in eigener Verantwortung ab.

Die Existenzgründung ist bereits während der Förderphase möglich; sie soll jedoch nicht schon vor Beginn der Förderung erfolgt sein.

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