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Geplante Erhöhung und Neuausschreibung der Projektträgerschaft

Ab Ende Februar stehen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen als Förderberechtigten, an die neuen Richtlinien angepasste Antragsformulare, zur Verfügung. Damit kann das bundesweite technologie- und branchenoffene Förderprogramm für mittelständige Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Anspruch genommen werden.

Mit der im ersten Quartal des Jahres anstehenden Veröffentlichung der Richtlinien im Bundesanzeiger treten diese in Kraft. Hierfür steht die baldige Neuausschreibung der Projektträgerschaft ins Haus; daran anschließend können wieder neue Projektanträge für diesen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung, abhängig von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens, gestellt werden. Der Fördersatz für zuwendungsfähige Kosten kann 35-50% bei maximal 350. 000 Euro Rahmen im Falle von ZIM-SOLO – also einzelbetrieblichen Projekten – betragen. Bei ZIM-KOOP – d.h. bei Kooperationen zwischen KMUs oder diesen mit Forschungseinrichtungen und Verbundprojekten – sind 90-100% der Kosten förderfähig. Bei Netzwerkprojekten im Rahmen von ZIM-NEMO darf in der Netzwerkkonzeptionsphase nicht mehr als 150.000 Euro gefördert werden. In der zweiten Phase, in der das Netzwerk dann etabliert wird, sind im ersten Jahr 70% und im zweiten Jahr 50% des Fördersatzes zuwendungsfähig. Dienst- und Beratungsleistungen, die im engen sachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt stehen, können bis maximal 25.000 Euro und bis zu 50% übernommen werden.

Das ZIM ist mit jährlich 4.500 bewilligten Anträgen das erfolgreichste Förderprogramm in Deutschland und soll laut BMWi noch ausgebaut werden. Bis 2014 wurden bereits 3,8 Mrd. Euro für 28.000 Vorhaben eingesetzt und haben in den Modulen ZIM-SOLO, ZIM-KOOP und ZIM-NEMO sowie bei Dienst- bzw. Beratungsleistungen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nachhaltig unterstützt. So hat das ZIM einen Beitrag zum Wachstum von auch das Handwerk und unternehmerisch tätige freie Berufe einschließenden Unternehmen sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen. Projekte, die hohe Marktverwertungschancen und somit Wettbewerbsfähigkeit aufweisen, haben besonders gute Aussichten auf Bewilligung.

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