STAATLICHE ZUSCHÜSSE FÜR EXISTENZGRÜNDER, FREIBERUFLER UND ETABLIERTE UNTERNEHMEN |
Die Experten beraten kostenlos und individuell zu:
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Hilfe bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1+ ALG 2) gründen wollen, können Sie finanzielle Unterstützung (Einstiegsgeld und Gründungszuschuss) beantragen. Unsere Experten sagen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
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Subventionierte Förderdarlehen ab 1,1% p.a.
Für Existenzgründer und junge Unternehmen gibt es subventionierte Darlehen ohne Eigenkapital und Sicherheiten, wie z.B. das Startgeld. Informieren Sie sich bei unseren Experten, wo und wie Sie die Kredite beantragen.
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Zuschüsse für die Gründungsberatung
Egal, ob Sie gründen wollen, gerade gegründet haben oder bereits länger am Markt tätig sind, beantragen Sie Zuschüsse für die Erstellung eines Businessplans oder für eine professionelle Beratung.
Machen Sie den Fördercheck auf der rechten Seite und prüfen Sie, ob auch Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Oder rufen Sie uns direkt und kostenlos an.
0800 / 58 95 505 | Freecall |
Öffnungszeiten:Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr |
Förderprogramme werden unterstützt von:ESF – Europäischer Sozialfonds |
Anträge über folgende Partner:IHK Industrie- und Handelskammer |
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)