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Sachsen

Zum 1. Oktober 2014 wird die Förderung für Existenzgründer wieder aufgenommen

Im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird ab dem 1. Oktober nun wieder die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss von 400 Euro pro Tagwerk des Beraters, bei Beratungen zu Unternehmensnachfolgen von 500 Euro pro Tagwerk, wobei nicht länger als 10 Tage gefördert werden kann. Beratungsleistungen gelten dann als bezuschussbar, wenn sie wirtschaftliche, technische, finanzielle oder organisatorische Fragen klären, die im Kontext einer Existenzgründung aufgeworfen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Entwicklung einer Vertriebs- bzw. Marketingstrategie
  • Finanzoptimierung und -sicherung
  • Umstrukturierung oder Weiterentwicklung des Unternehmenskonzeptes
  • Markterschließung und Standortsuche
  • Erarbeitung eines Maßnahmenplans und Zielen des Unternehmens
  • Methoden zu Personalaufbau und Personalkonzeptentwicklung

Zudem muss das zu gründende Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und darf bis zur Beendigung der Gründungsberatung noch nicht gegründet worden sein.

Nicht förderfähig sind sowohl Rechts-, Steuer-, Patent- oder Versicherungsfragen, als auch Anträge zur Beratung von Existenzgründern aus den Bereichen Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsanwälte und Notare.

Ansonsten steht der Zuschuss jeder natürlichen Person offen, die durch Neugründung oder Übernahme eines Unternehmens oder die Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb den Weg in die Selbstständigkeit gehen möchten.

 

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