Bundesagentur für Arbeit plant im Jahr 2014 nahezu das Doppelte an Ausgaben
Während im Jahr 2013 rund 222 Millionen Euro für den Gründungszuschuss und 10,5 Millionen Euro für das Einstiegsgeld ausgegeben wurde, hat die Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2014 nahezu das Doppelte an Ausgaben eingeplant. Grund hierfür ist die steigende Zahl an Anträgen und Zulassungen. Immer mehr arbeitslose Menschen nutzen die Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit zur Existenzgründung. Hierfür stehen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (SGB III) der Gründungszuschuss und im Bereich der Grundsicherung (SGB II) das Einstiegsgeld zur Verfügung. Innerhalb des Arbeitsmarktberichts des Monats März 2014 zeichnet sich bereits eine deutliche Steigerung der Anträge und Zulassungen ab. Im Gegensatz zum März des Vorjahres mit 1.700 bewilligten Anträgen, wurden im März diesen Jahres ganze 2.730 Neuanträge auf Gründungszuschuss bewilligt, dies entspricht einem Plus von 60,58 Prozent. Auch die Summe der mit dem Gründungszuschuss geförderten Existenzgründerinnen und -gründer stieg mit einem Plus von 57 Prozent auf 26.000 an. Dies entspricht wiederum 6 Prozent der aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung Geförderten. Insgesamt wurden im Laufe der letzten zwölf Monate 30.000 Anträge bewilligt, ein Plus von 78 Prozent im Vergleich zu den 13.000 bewilligten Anträgen im Vorjahr. Innerhalb der Gesamtstatistik bleibt der Anstieg noch relativ gering, aber die Tendenz belegt eindeutig mehr Gründungsvorhaben aus der Arbeitslosigkeit und mehr Zulassungen als im Vorjahr.
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Um mit einem Neuantrag auf Gründungszuschuss Erfolg zu haben, ist ein sehr gutes Konzept besonders wichtig. Im Vordergrund für ein gelungenes Businesskonzept steht für die Bundesagentur für Arbeit eindeutig der wirtschaftliche Nutzwert und die Möglichkeit der Gründerin oder des Gründers, sich nach einer festgesetzten Zeitspanne selbstständig finanzieren zu können. So heißt es im offiziellen Monatsbericht: „Im Zuge der Instrumentenreform wurde eine neue Fördermöglichkeit für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschaffen. Leistungen können nur dann gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird.“ Um das Kriterium der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu erfüllen, ist es sinnvoll, vorab eine professionelle Beratung durchzuführen. Hier kann dann nicht nur ein effizienter Businessplan entstehen, sondern zugleich auch ein erster Finanzplan skizziert werden. Wird der Antrag abgelehnt, gibt es viele weitere Anlaufstellen für eine alternative Finanzierung, z.B. durch Venture Capital, Business Angels, Crowdfunding oder einen Kredit bei der Bank. Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Ihrer Region. Sie erreichen uns unter unserer kostenlosen Rufnummer 0800 / 58 95 505 oder können über den ausgefüllten Fördercheck auf unserer Seite www.deutschland-startet.de mit uns in Kontakt treten.
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