Information zum aktuellen Stand der Fördermöglichkeit
Seit mehreren Jahren ist der Gründungszuschuss ein Fördermittel, das Arbeitslosengeld I-Empfängern beim Weg aus der Arbeitslosigkeit hilft. Mit dem ab Existenzgründung bis zu 15 Monate lang gezahlten Zuschuss werden der Lebensunterhalt und die soziale Sicherung in der Gründungsphase unterstützt. Jedoch soll es in diesem Artikel nicht um die Details gehen, diese können Sie hier finden.
Vielmehr gab es in den letzten Monaten widersprüchliche Aussagen zu der Frage, wie lange der Gründungszuschuss noch weitergeführt wird. Bereits im Jahr 2011 wurden die Voraussetzungen verschärft, der Rechtsanspruch aufgehoben und die zur Verfügung stehenden Mittel im zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gekürzt. Das führte zu einem starken Einbruch der vorgenommenen Gründungen. Seit Mitte 2013 gab es zudem die Aussage, dass der eigentlich erfolgreiche Gründungszuschuss im Jahr 2014 eingestellt werden soll. Dies sorgte für einige Verunsicherung bei den Existenzgründern, da die Planung nun erheblich erschwert wurde.
Mittlerweile sind wir im Jahr 2014 angekommen, und entgegen den Aussagen von 2013 können Arbeitslose, die ALG I beziehen, den Gründungszuschuss nach wie vor beantragen. Das Programm ist also nicht ausgelaufen, sondern besteht immer noch. Auf Nachfrage beim BMAS wird erklärt, dass 2014 keine Änderungen durchgeführt werden sollen und dass auch eine Einstellung der Förderung nicht geplant ist.
Die plötzliche Meinungsänderung kann eigentlich nur durch den Regierungswechsel zustande gekommen sein. 2013 wurde das BMAS noch von Ursula von der Leyen (CDU) geführt, offensichtlich wurde damals eine Einstellung des Gründungszuschusses geplant. In der neuen Großen Koalition wurde das Ministerium an die SPD abgegeben und wird nun von Andrea Nahles geleitet. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich die beiden Parteien auf eine Stärkung der deutschen Existenzgründer geeinigt, da wäre eine Streichung der Fördermittel ein kontraproduktives Zeichen gewesen. Wir vermuten daher, dass im BMAS in den kommenden Monaten eine Überarbeitung des Gründungszuschusses stattfinden wird und bis diese Änderungen in Kraft treten, wird die bisherige Vergabemethode einfach beibehalten.
Arbeitslose, die sich gerne selbstständig machen wollen, können also auch weiterhin einen Gründungszuschuss erhalten und haben Planungssicherheit. Über zukünftige Entwicklungen werden wir Sie auf dem laufenden halten.
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)
Ein sehr interessanter, aber vor allen Dingen auch informativer Artikel, der mir aktuell doch eine sehr große Hilfe ist. Einige Fragen wurde mir dadurch jetzt schon beantwortet. Vielen Dank dafür.