Leasing
Unter dem Begriff Leasing versteht man die Miete oder Pacht von Gegenständen wie Kraftfahrzeugen oder EDV-Geräten. Am Beispiel eines Firmenwagens bedeutet dies, dass dieser nicht durch das Unternehmen gekauft wird, sondern dem Leasinggeber, z.B. einem Autohaus, ein vereinbarter Mietpreis zur Nutzung gezahlt wird, der in einem Nutzungs-überlassungsvertrag festgehalten wird. Der Wagen bleibt dabei zunächst im Besitz des Händlers. Da die Sach- und Preisgefahr, zu der beispielsweise Beschädigung oder Diebstahl des gemieteten Objektes zählt, vom Leasingnehmer getragen wird, fallen Leasingverträge unter die Bezeichnung „atypische“ Mietverträge. Vorteile hinsichtlich Steuern und Bilanz sind nicht pauschalisierbar, sondern greifen im Einzelfall.
In der Regel wird die Begleichung des monatlichen Leasingbetrages zu den laufenden Kosten addiert, sodass keine Kreditaufnahme erforderlich ist. Somit bietet Leasing eine alternative Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen einer Existenzgründung. Im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) ist Finanzierungsleasing in Deutschland seit Ende 2008 eine erlaubnispflichtige Finanzierungsleistung. Es wird zwischen unabhängigen und mit den Interessen einer Bank oder eines Herstellers verbundenen Leasingunternehmen unterschieden.
Nach Ablauf des Leasingvertrages kann dieser verlängert, das Leasingobjekt durch Kauf in den wirtschaftlichen Besitz des Leasingnehmers übergehen oder aber anderwertig an Dritte vermittelt werden.
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