Neue Regelung greift für Anträge, die nach dem 15. Dezember bei der KfW vorliegen
+++ Achtung: Das Gründercoaching Deutschland (GCD) wurde zum 01.01.2016 durch die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ abgelöst. Die Antragstellung sowie die Abwicklung werden nun durch das BAFA getätigt. +++
Der bisher geltende 90%-ige Kostenzuschuss für die Beratung von Arbeitslosen im Rahmen des Gründercoaching Deutschland wird nun definitiv gestrichen. Arbeitslose, die den Gründungszuschuss aus ALG 1 für ihre Existenzgründung erhalten beziehungsweise aus ALG 2 gründen, mussten bisher nur 10% der Beratungskosten tragen.
Mit der neuen Regelung entfällt diese Förderung. Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten, sollten sich beeilen, denn nach dem Stichtag am 15. Dezember 2013 beträgt der zu zahlende Eigenteil an den Beratungskosten – wie für alle anderen Unternehmensgründer auch – 50% beziehungsweise in den neuen Bundesländern 25%. Fristgerecht vorliegende Anträge werden noch nach den alten Richtlinien behandelt, auch wenn die Beratung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Zum 28.12.2011 wurden die Möglichkeiten für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit bereits enorm eingeschränkt. Die Bewilligung von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld wurde zur Ermessens-Entscheidung des zuständigen Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit. Infolgedessen war im Jahr 2012 laut einer Statistik des IfM im Vergleich zu 2011 ein Rückgang der Existenzgründungen mit Gründungszuschuss um 84,8 % zu verzeichnen.
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