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Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und zählt zu den Personengesellschaften. Diese Rechtsform wird mit dem Ziel gewählt, das Haftungsrisiko der Personen, die hinter der Gesellschaft stehen, zu begrenzen bzw. auszuschließen.

Eine GmbH & Co. KG entsteht zum einen dann, wenn eine GmbH in eine bereits bestehende Gesellschaft als persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafterin eintritt. Anders als bei der reinen KG ist die persönlich und unbeschränkt haftende Person somit nicht natürlich, sondern juristisch.

Zum anderen kann diese Rechtsform von Beginn einer Unternehmensgründung an gewählt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Gesellschaftsvertrag einer KG in der Regel formfrei, derjenige einer GmbH jedoch erst nach notarieller Beglaubigung wirksam ist. Ebenfalls zu bedenken ist die Verpflichtung zur Einbringung von Grundbesitz und Geschäftsanteilen bei der Gründung einer GmbH.

Wenn die Geschäftsführer der GmbH gleichzeitig Gesellschafter der KG sind, dann müssen sie von der Beschränkung des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit sein, um den Gesellschaftsvertrag abschließen und Rechtsgeschäfte zwischen der GmbH und der KG abwickeln zu können.

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