Private Limited Company by Shares (Ltd.)
Die Private Limited Company by Shares (kurz Ltd. oder Limited) ist die in England am häufigsten vertretene Rechtsform und in etwa mit der deutschen GmbH zu vergleichen.
Die europäische Niederlassungsfreiheit ermöglicht es, dass auch Existenzgründer in Deutschland die Limited als Rechtsform für ihr Unternehmen wählen können. Die Existenzgründung einer Limited erfordert nur ein geringes Stammkapital und ist schnell und vergleichsweise unkompliziert möglich. Des Weiteren haften Gesellschafter einer Limited eingeschränkt und sind an die Beitragspflicht des Handelsregisters gebunden. Gründer einer Limited sollten darauf vorbereitet sein, dass
- Verwaltungskosten durch registered office in England anfallen
- Rechnungen nach deutschem und englischen Recht erstellt werden müssen
- jährlich ein englischer Abschluss eingereicht werden muss
- Rechtsberatungen bei der Anwendung von englischem Recht teuer werden können
- Unklarheiten bei der Anwendung von deutschem oder englischem Recht aufkommen können
- deutsche Geschäftspartner diese Rechtsform oftmals mit Vorbehalt und Skepsis betrachten.
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