Personengesellschaft
Unter einer Personengesellschaft wird eine Gruppe der Handelsgesellschaften ver-standen, bei der die einzelnen Personen im Vordergrund stehen. Diese können auch ohne Kapitaleinbringung an der Gesellschaft beteiligt sein. Das Gegenstück zu der Personen-gesellschaft ist die Kapitalgesellschaft.
Unter der Bezeichnung Personengesellschaft werden die folgenden Rechtsformen ge-sammelt: die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG).
Eigenschaften der Personengesellschaft:
- Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen
- Verfolgung eines gemeinsamen, wirtschaftlichen Zieles
- Mitglieder haften uneingeschränkt; ausgenommen sind Kommanditisten einer KG und Gesellschafter einer Partnergesellschaft
- Besteuerung durch Zahlung des Steueranteils durch jeden einzelnen Gesellschafter
- Leitung grundsätzlich durch jeden Gesellschafter möglich
- Eintragung in Handelsregister A.
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Mit freundlichen Grüßen
GF Norbert Loibenböck
Hallo Herr Norbert Loibenböck,
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