Industrie- und Handelskammer (IHK)
Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu deren Aufgaben es gehört, die Interessen der ihnen zugehörigen Gewerbe und Unternehmen zu vertreten. Sowohl Gewerbetreibende als auch Unternehmen sind automatisch und gesetzlich verpflichtet, einer IHK aus der jeweiligen Region zugehörig (Pflichtmitgliedschaft) zu sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Betriebe, die rein handwerklich arbeiten, landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler, wenn diese nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Für Handwerksbetriebe sind die Handwerkskammern zuständig. Insgesamt gibt es 80 IHK-Standorte in Deutschland.
Die IHK übernimmt, neben der Interessenvertretung der Wirtschaft gegenüber Politik und Öffentlichkeit, auch Aufgaben in den Bereichen berufliche Weiterbildung und Qualifizierung. In diese Kreise der Berufsqualifizierung fällt auch der Aufgabenbereich der IHK, der sich mit der Information und Förderung von Existenzgründern befasst.
Des Weiteren vereidigt und stellt die IHK Sachverständige und verfasst auch gutachterliche Stellungnahmen für Behörden und Gerichte. Sie verfolgt Wettbewerbsverstöße, gibt Rechtsauskünfte, auch zu steuerlichen Fragen, und organisiert regelmäßig kulturelle und wirtschaftliche Austauschmöglichkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern.
Die IHK wird durch die Beitragszahlungen finanziert, die sich aus Umlage und Grundbeitrag zusammensetzen. Existenzgründer, die sich zum ersten Mal selbstständig gemacht haben, müssen in den ersten zwei Jahren nach der Existenzgründung keine Beiträge bezahlen. Der Grundbeitrag wird nach den Erträgen der Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden anteilig errechnet. Das bedeutet, dass mehr Erträge zu mehr Grundbeitrag führen.
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)