Die Kreditanstalt für Wiederaufbau erhöht die Zinsen für ihre Gründerkredite
Die KfW-Bank hat zum 27.06.2013 die Zinssätze für den ERP-Gründerkredit Startgeld und für den ERP-Gründerkredit Universell angehoben. Der Zinssatz für den Gründerkredit Startgeld wurde von ursprünglich 2,89 % auf aktuell 3,61 % (Laufzeit 10 Jahre, 1. Jahr tilgungsfrei) angehoben. Der Zinssatz für den Gründerkredit Universell liegt nun bei 1,71 % (Laufzeit 10 Jahre, 1. Jahr tilgungsfrei, gute Bonität) statt der vorherigen 1,11 %.
Sowohl der Gründerkredit Startgeld als auch der Gründerkredit Universell dienen der Förderung von jungen Unternehmen und Existenzgründern. Die höchstmögliche Fördersumme beläuft sich auf 100.000 € (Startgeld) bzw. 10 Mio. € (Universell). Die zur Verfügung gestellten Mittel können zum einen für den Kauf von Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen oder Patenten und Softwareprogrammen verwendet werden. Zum anderen dienen sie aber auch der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs (Personalkosten, Miete, Beratungskosten etc.) oder dem Kauf von Unternehmensanteilen.
Für die erfolgreiche Beantragung beider KfW-Kredite benötigt der Gründer oder die Gründerin eine positive Schufa sowie einen überzeugenden und professionellen Businessplan, der im Idealfall gemeinsam mit einem zertifizierten Berater erstellt wurde.
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