Investoren nutzen die Möglichkeiten zur Unterstützung von Existenzgründern
Seit dem 15. Mai 2013 fördert die Bundesregierung mit dem Programm „Investitionszuschuss Wagniskapital“ (IVZ) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Investition in Unternehmensgründungen. Private Investoren, die sich entschließen, Existenzgründer durch finanzielle Förderung zu unterstützen, erhalten 20 % ihres investierten Kapitals zurück. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 €. Dafür müssen die sogenannten Business Angels die erworbenen Unternehmensanteile aber auch für mindestens drei Jahre halten. Bis 2016 stellt der Bund für dieses Programm insgesamt 150 Mio. € zur Verfügung.
Die ersten Zahlen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der für den IVZ zuständigen Behörde, veröffentlich wurden, lassen auf reges Interesse der Investoren schließen: Bisher haben 84 mögliche Förderer ihre Anträge eingereicht. Laut einer Umfrage interessieren sich 70 % der befragten Business Angels für die Möglichkeit, durch den IVZ risikoärmer Existenzgründer fördern zu können.
Voraussetzung für Gründer
Gründer können sich online für den IVZ bewerben, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein:
- Das Unternehmen darf maximal seit zehn Jahren bestehen
- Es muss in einer innovativen Branche tätig sein
- Es dürfen nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt sein
- Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme darf zehn Mio. € nicht überschreiten
- Die Betriebstätte muss in Deutschland liegen
Neben der finanziellen Unterstützung erhalten die Existenzgründer auch Zugang zum geschäftlichen Know-How der Investoren, was ihnen weitere Vorteile verschafft. Durch diese Förderung soll das Gründungsklima in Deutschland nachhaltig verbessert werden.
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