Zuschüsse für Personalkosten und Weiterbildung
Sowohl für die Einstellung bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern als auch für die Weiterbildung von Angestellten gibt es bestimmte Programme. Gerade für klein- und mittelständischen Unternehmen sind solche Programme wichtig, da ohne qualifiziertes Personal ein Wachstum des Unternehmens schwierig werden kann.
Besondere Fördermöglichkeiten zur Unternehmensfestigung
Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Festigung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.
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Eingliederungszuschuss
Die Agentur für Arbeit fördert die Beschäftigung besonderer Mitarbeitergruppen mit Zuschüssen zum gezahlten Arbeitsentgelt sowie zum pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von bis zu 50 %. Dieser sogenannte Eingliederungszuschuss ist in den §§ 88 ff. und § 131 (EGZ für Ältere) SGB III geregelt. Diese Förderung kann für maximal 12 Monate erfolgen und muss vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden. Die genaue Höhe liegt dabei im Ermessen des jeweils Zuständigen der Agentur für Arbeit. Zu den geförderten Arbeitnehmern gehören Menschen mit Behinderung, ältere Arbeitnehmer oder auch Menschen mit einer geringen Qualifikation. Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung oder älteren Arbeitnehmern kann die Förderleistung noch ausgeweitet werden.
Programme zur Personalentwicklung
Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen wird früher oder später das Thema Personalentwicklung wichtig, denn wenn das Unternehmen wachsen soll (beispielsweise von 30 auf 50 Mitarbeiter), bedeutet dies einen zusätzlichen Organisationsaufwand. Um die Mitarbeiter auf diese gesteigerte Herausforderung vorzubereiten, müssen sie entsprechend geschult und damit vorbereitet werden. Da es in kleinständischen Unternehmen oft nicht die Kapazitäten für eine eigene Personalabteilung gibt, fällt diese Aufgabe oft in den Zuständigkeitsbereich des Vorgesetzten. Das Land NRW und das Land Niedersachsen bieten speziell für Mitarbeiter klein- und mittelständischer Unternehmen eine geförderte Beratung sowie Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen an, die ähnlich wie die Zuschüsse für Personalkosten beantragt werden können.
Generell gibt es im Rahmen der Personalentwicklung verschiedene Möglichkeiten: Schulungen, Seminare, Coaching und längerfristige Weiterbildungsangebote, die über mehrere Wochen oder Monate laufen können. Es gibt zwei Bereiche, in denen Entwicklungsmaßnahmen stattfinden können: zum einen den fachlichen Bereich (z.B. berufliches Wissen, Handhabung von Werkzeugen, unternehmerisches Denken etc.), zum anderen den der sozialen Fähigkeiten (z.B. Selbstmanagement, Teamarbeit, Fremdsprachen etc.). Welche davon letztendlich auch von regionalen Institutionen unterstützt werden, hängt von der individuellen Sachlage ab.
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