Probeläufe bei ausgewählten IHKs zeigen Verbesserungspotential auf
Mit ihrem Programm „eIHK“ planen die deutschen Industrie- und Handelskammern, möglichst viele formale Verfahren in Zukunft elektronisch abzuwickeln, um so flächendeckend den Bürokratieabbau voranzutreiben. Besonderes Potential hat in diesem Programm das Projekt „elektronische Gewerbeanmeldung“, welches bereits in einigen Standorten (Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen) probeweise erfolgreich umgesetzt wurde. Bei diesen Pilotprojekten konnten bereits erste wichtige Erkenntnisse gewonnen und Verbesserungspotential aufgezeigt werden. Gerade in den Bereichen der rechtlichen Rahmenbedingungen und der technischen Voraussetzungen müssen jedoch noch Anpassungen vorgenommen werden, damit eine rechtskräftige elektronische Gewerbeanmeldung bundesweit möglich wird. Der Prozess des elektronischen Verfahrens soll alle notwendigen Schritte einer Gewerbeanmeldung enthalten:
- Abbildung aller Schritte, die das meldende Unternehmen und die zuständigen Verwaltungsorgane zur vollständigen rechtsverbindlichen An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes vornehmen müssen
- Übernahme der nachgelagerten Meldepflichten, wie etwa die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, der Antrag für eine Steueridentifikationsnummer oder auch der Antrag für eine Betriebsnummer
Von diesem Projekt erhoffen sich die IHKs zum einen erhebliche Einsparungen im Bereich der öffentlichen Verwaltungskosten; zum anderen sollen so die formalen Bedingungen für eine Existenzgründung vereinfacht werden. Dadurch wird eine Verbesserung des Gründungsklimas in Deutschland erwartet. Das Projekt befindet sich zurzeit noch in der Aufbauphase, soll aber in den kommenden Jahren verstärkt vorangetrieben werden.
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