Maßnahmen zur Verbesserung des Gründungsklimas
Die Berufung Christian Lindners zum Gründungsminister im Rahmen der Schaffung eines Gründungsministeriums – angesichts seiner flammenden Rede über´s Scheitern sehr passend, finden wir – ist nur ein Aspekt des 7-Punkte-Plans der Bundesregierung, der am 1. April veröffentlicht wurde und das Ankurbeln des deutschen Gründungsgeschehens zum Ziel hat.
Studenten einer speziell geschaffenen Gründungsuniversität in Berlin sollen mit der Immatrikulation das EXIST-Gründerstipendium erhalten; damit soll den niedrigen Hochschulgründungszahlen trotz vieler vorhandener Unterstützungsangebote Abhilfe geschaffen werden. Aber neben den Studenten sind auch große Untenehmen als Wagnis-Kapitalgeber im Fokus, die zukünftig Aktivitäten wie die Auflegung von Accelerator-Programmen, Starts von Inkubatoren oder die Schaffung eigener Venture-Capital-Gesellschaften als Betriebsausgaben abzugsfähig geltend machen, gewinnbringende Verkäufe sollen steuerlich befreit werden. Diese Unternehmen haben nach Ansicht der Bundesregierung verstanden, dass die Kooperation mit Start-ups eine Investition in die eigene Zukunft und Innovationsfähigkeit ist und sollen beim Wagniskapitaleinsatz unterstützt bzw. dazu motiviert werden.
Eine finanzielle Starthilfe soll es in Form eines Gründungsmanifestes zur Kooperation mit Amazon geben, durch das Gründer einen 5.000 Euro Online-Gutschein zum Unternehmensstart bekommen; mit diesem sollen sie über z.B. Büromöbel, PC und Telefon einen Grundstock für den soliden Aufbau des Start-ups schaffen können. Die geplante, ab dem Zeitpunkt der Unternehmensgründung in Kraft tretende und drei Jahre währende Halbierung der im Jahresabschluss festgestellten Steuern kann hier zusätzlich entlastend greifen, um die häufig kritische Anfangsphase erfolgreich zu meistern. Damit eine Konzentration auf das Wesentliche erfolgen kann, möchte die Bundesregierung Jungunternehmer für die ersten zwei Jahre der Unternehmensetablierung von der Pflicht entbinden, sich beim Gewerbeamt anmelden oder einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen lassen zu müssen. In Kombination mit der Möglichkeit, ein Geschäftskonto direkt bei der KfW zu eröffnen und bei 1,5% bezuschusstem Überziehungszinssatz einen Kontokorrentkredit von 6.000 Euro ab Eröffnung des Kontos zur Verfügung gestellt zu bekommen, soll so weniger Bürokratie die Gründer erleichtern. Hierzu gehört auch, dass die Mitgliedschaft in IHK und HKW zukünftig Wahlmöglichkeit statt Pflicht werden soll, sodass Gründer etwas Geld sparen und gute Lobbyarbeit zur Verdeutlichung der Standpunktverortung der Kammern das Kriterium der Mitgliedschaft von Jungunternehmern wird, um die sich IHK und HKW fortan bemühen müssen.
Es war zu schön, um wahr zu sein. Dieser Artikel basiert auf dem Aprilscherz von für-gründer.de
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